In den Medien
Im Rahmen der Sustainable Corporate Governance plant die EU-Kommission, Unternehmensorgane zu verpflichten, eine Nachhaltigkeitsstrategie zu verfolgen und bei ihren Entscheidungen die Interessen aller Stakeholder auszubalancieren. In ihrem Beitrag macht sich Dr. Cordula Heldt Gedanken darüber, wie sich diese Ziele mit dem deutschen Gesellschaftsrecht und dem Deutschen Corporate Governance Kodex vereinbaren lassen. Sie kritisiert vor allem die sich abzeichnende Ausweitung des Stakeholderbegriffs, der in dieser Form kaum handhabbar zu sein scheint.
Der Beitrag von Dr. Cordula Heldt erschien im Audit Committee Quarterly extra.
Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Uta-Bettina von Altenbockum
Leiterin Nachhaltigkeit
Tel.+49 69 92915-47
presse(at)dai.de
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Im Rahmen der Sustainable Corporate Governance plant die EU-Kommission, Unternehmensorgane zu verpflichten, eine Nachhaltigkeitsstrategie zu verfolgen und bei ihren Entscheidungen die Interessen aller Stakeholder auszubalancieren. In ihrem Beitrag macht sich Dr. Cordula Heldt Gedanken darüber, wie sich diese Ziele mit dem deutschen Gesellschaftsrecht und dem Deutschen Corporate Governance Kodex vereinbaren lassen. Sie kritisiert vor allem die sich abzeichnende Ausweitung des Stakeholderbegriffs, der in dieser Form kaum handhabbar zu sein scheint.
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