Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber die Digitalisierung mit dem Referentenentwurf zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie weiter vorantreibt. Wir regen allerdings an, dass Emittenten alle offenlegungspflichtigen Berichte wahlweise auch im von der EU präferierten XHTML-Format beim Unternehmensregister einreichen dürfen. Außerdem sollte zukünftig nicht nur die Gründung einer GmbH online möglich sein, sondern auch Folgeänderungen wie Satzungsänderungen. Die ...
Die Beschaffung von Eigenkapital bei privaten Kapitalgebern sollte vereinfacht werden, um die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise bestmöglich abzufedern und Staatsbeteiligungen auf die Unternehmen zu konzentrieren, die zeitweise keinen Zugang zum privaten Kapitalmarkt haben. Dazu schlägt das Deutsche Aktieninstitut u.a. vor, die für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds geschaffenen Verfahrenserleichterungen bei der Kapitalaufnahme bis Ende 2021 auch bei privaten Kapitalaufnahmen ...
Deutschland ist auf einem guten Weg, die 2. EU-Aktionärsrechterichtlinie praxisgerecht umzusetzen. Der Regierungsentwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes (ARUG II) sollte gleichwohl in einigen wichtigen Themenbereichen noch nachgebessert werden. So sollte in Bezug auf Hauptversammlungen konsequenter auf die elektronische Information von Aktionären und Depotinhabern gesetzt werden, um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und Prozessinnovationen zu ermöglichen. Auch sollten für die neuen ...
09.05.2018
Noch Klärungsbedarf zu den Ausführungsbestimmungen zur Aktionärsrechterichtlinie (auf Englisch)
Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt den Entwurf zum Delegierten Rechtsakt der EU-Kommission zur Anwendung der Aktionärsrechterichtlinie. In diesem Papier machen wir darauf aufmerksam, dass die Level-2-Maßnahme mit bestehenden Gesellschaftsrecht sowie mit den Bedürfnissen der Emittenten zu vereinbaren sein muss. Darüber hinaus enthält der Entwurf eine Reihe technischer Begriffe, die ohne weitere Klärung schwer verständlich und damit in der Praxis zu Umsetzungsproblemen führen können.
Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt in einem gemeinsamen Brief mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) an die europäische Kommission Überlegungen der EU zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Mobilität von Unternehmen und der Digitalisierung des Gesellschaftsrechts. Gleichzeitig weist das Deutsche Aktieninstitut jedoch darauf hin, dass Unternehmen, insbesondere im Rahmen einer Digitalisierung des Gesellschaftsrechts, ausreichende Flexibilität erhalten bleiben ...
Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt das mit dem Regierungsentwurf verfolgte Ziel, die europäische CSR-Richtlinie Eins-zu-Eins in deutsches Recht umzusetzen. Dieser Umsetzungsvorsatz sollte aber noch konsequenter verfolgt werden. Vor allem zwei Aspekte müssen aus Sicht des Deutschen Aktieninstituts im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch angepasst werden. Die im Regierungsentwurf angelegt inhaltliche Prüfungspflicht des Aufsichtsrats muss gestrichen und der ...
12.11.2015
Aktionärsrechterichtlinie: Deutsches Aktieninstitut positioniert sich zu den Trilogen (auf Englisch)
Mit zwei Positionspapieren hat das Deutsche Aktieninstitut zu Beginn der Trilogverhandlungen zur Revision der EU-Aktionärsrechterichtlinie in den Meinungsbildungsprozess eingebracht. In einem Gemeinschaftspapier mit dem BDI begrüßen die Verbände insbesondere die Verbesserungen, die Rat und Parlament bezüglich Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission erzielt haben, plädieren für eine möglichst flexible ...
27.07.2015
Verhaltenskodex für Stimmrechtsberater - ein Schritt in die richtige Richtung (auf Englisch)
Die Transparenz und Verlässlichkeit der Stimmrechtsberater haben sich in den letzten Jahren ebenso verbessert wie die Berücksichtigung nationaler Besonderheiten der Corporate Governance bei den Abstimmungsrichtlinien. Allerdings sollten Emittenten die Möglichkeit haben, Abstimmungsempfehlungen auf offensichtliche Analysefehler zu überprüfen. Dies sind zwei Kernaussagen eines Positionspapiers, das das Deutsche Aktieninstitut für eine Konsultation der ESMA erstellt hat.
In dieser Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetz zur Einführung einer Geschlechterquote fordert das Deutsche Aktieninstitut aus verfassungsrechtlichen wie europarechtlichen Gründen eine Ausnahmeregelung bzw. Härtefallklausel. Außerdem wird u.a. auf die Ungleichbehandlung zwischen Bundesgremien und der Privatwirtschaft hingewiesen. Ein Beispiel hierfür ist, dass die quotenwidrige Besetzung von Aufsichtsgremien durch den Bund anders als in Privatwirtschaft nicht etwa zur ...
In diesem Positionspapier zum Gesetzentwurf zur Aktienrechtsnovelle kritisiert das Deutsche Aktieninstitut u.a. den Vorschlag, den Record Date für Namensaktiengesellschaften auf den 21. Tag vor die Hauptversammlung zu legen. Die Vorbereitung der Hauptversammlung für Namensaktiengesellschaften würde durch eine solche Regelung faktisch erschwert, so dass darauf verzichtet werden sollte. Auch die weiteren Änderungen des Aktienrechts durch die Aktienrechtsnovelle werden kommentiert. Außerdem ...
Das Positionspapier beschreibt die Vorteile der Belegschaftsaktie und beinhaltet Vorschläge, wie die Verbreitung dieser Art von Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland gefördert werden kann. Dazu gehört die Anhebung des steuer- und sozialabgabenfreien Betrags von derzeit 360 Euro auf mindestens 1.000 Euro p.a. Außerdem muss die Einführung von Belegschaftsaktien entbürokratisiert werden.
Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt das Anliegen, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Ob es hierfür einer gesetzlichen Regelung bedarf, sei dahingestellt. Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern darf aber keine europarechtlichen oder verfassungsrechtlichen Angriffspunkte bieten. Der Gesetzentwurf zur festen Quote sollte daher dringend angepasst werden. Dies kann im Wege einer „Ausnahmeregelung", einer „Härtefallregelung" oder durch Ersetzen der ...
Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt grundsätzlich die Ideen zur Beschleunigung von Spruchverfahren, deren Dauer sowohl Unternehmen als auch Anlegern schaden. Es schlägt jedoch vor, die Anrufung des Bundesgerichtshofs zuzulassen.
Das Deutsche Aktieninstitut hält die geforderte starre Frauenquote weder für verfassungsgemäß noch für zielführend. Nur gemeinsame Anstrengungen des Staates, der Unternehmen und der Betroffenen können dazu führen, dass mehr Frauen Führungspositionen übernehmen.
14.11.2012
Position des Deutschen Aktieninstituts zur EU-Harmonisierung des Depotrechts (auf Englisch)
In einem Diskussionpapier problematisiert die EU-Kommission die Auswirkungen der Wertpapierleihe auf die Rechtsstellung des Endinvestors. Das Deutsche Aktieninstitut stellt klar, dass die Wertpapierleihe nur mit Zustimmung des Endinvestors erfolgen darf. Zudem muss sichergestellt sein, dass der Umfang der von den Unternehmen emittierten Wertpapiere immer dem Umfang der auf den Konten der Anleger gutgeschriebenen Wertpapieren entspricht.
Das Deutsche Aktieninstitut tritt für die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Verlegung des Unternehmenssitzes und die Einführung eines europaweiten Konzerninteresses ein.
28.02.2012
Stellungnahme des Deutschen Aktieninstituts zum Regierungsentwurf der Aktienrechtsnovelle 2012
Das Deutsche Aktieninstitut fordert in seiner Stellungnahme eine weitergehende Reform des Beschlussmängelrechts. Gleichzeitig begrüßen wir, dass die vom Deutschen Aktieninstitut vorgeschlagene Hinterlegungslösung für Aktien wurde in den Regierungsentwurf der Aktienrechtsnovelle aufgenommen worden ist. Damit wird die zwangsweise Wandlung von nicht-börsennotierten Inhaberaktien in Namensaktien verhindert.
Immer häufiger werden Fairness Opinions zur Unterstützung des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft bei der Beurteilung der Angemessenheit eines Transaktionspreises herangezogen. Die externen Autoren Alexander Georgieff und Robert Weber befassen sich mit der Rolle und den rechtlichen Besonderheiten von Fainess Opinions bei Unternehmenstransaktionen.
Schwerpunkt: Rente und Aktien
Schwerpunkt: Kapitalmarktunion
Schwerpunkt: 50 Jahre Aktiengesetz
In einem Brief an Bundesjustizministerin Lambrecht sprechen sich 60 Vorstände börsennotierter Unternehmen dafür aus, die im März verabschiedeten Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung bis Ende 2021 zu verlängern. Da viele börsennotierte Unternehmen bereits Anfang nächsten Jahres ihre Aktionärstreffen abhalten müssen, sollte die Politik jetzt handeln. „Die vom Gesetzgeber im März beschlossenen Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung haben in Zeiten der Pandemie die ...
Auf einen Symposium des Deutschen Aktieninstituts zum Thema „Anfechtungsrecht" forderte das geschäftsführende Vorstandsmitglied Dr. Christine Bortenlänger gestern in Frankfurt die Reform des Anfechtungsrechts. Vor den gut 100 Teilnehmern aus Politik, Wirtschaft, Justiz und Wissenschaft sagte sie: „Ich denke nicht, dass wir uns mit der aktuellen Situation zufrieden geben sollten. Die Geschlossenheit des Gesellschaftsrechts und die weitere Eindämmung des Missbrauchspotentials unter ...