Deutschland ist auf einem guten Weg, die 2. EU-Aktionärsrechterichtlinie praxisgerecht umzusetzen. Der Regierungsentwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes (ARUG II) sollte gleichwohl in einigen wichtigen Themenbereichen noch nachgebessert werden. So sollte in Bezug auf Hauptversammlungen konsequenter auf die elektronische Information von Aktionären und Depotinhabern gesetzt werden, um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und Prozessinnovationen zu ermöglichen. Auch sollten für die neuen ...
Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt, dass die BaFin den bewährten Emittententenleitfaden überarbeitet, um diesen an die zahlreichen Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre anzupassen. In diesem Positionspapier kommentieren wir vor die Vorschläge zu Stimmrechtsmitteilungen und den Informationspflichten zu Rechten aus Wertpapieren. Wir regen an, an einigen Stellen stärker auf die Praktikabilität für die Emittenten zu achten.
31.03.2016
ESMA darf Recht auf Selbstbefreiung bei der Ad-hoc-Publizität nicht aushöhlen (auf Englisch)
Das Positionspapier kritisiert ESMA für den Vorschlag, das Recht auf Selbstbefreiung bei der Ad-hoc-Publizität für börsennotierte Unternehmen deutlich einzuengen. In Situationen, bei denen der Aufsichtsrat einer Vorstandsentscheidung noch zustimmen muss, könnte die Selbstbefreiungsmöglichkeit sogar ganz wegfallen. Der ESMA-Vorschlag ist damit nicht vereinbar mit dem Text der Marktmissbrauchsverordnung.
12.11.2015
Aktionärsrechterichtlinie: Deutsches Aktieninstitut positioniert sich zu den Trilogen (auf Englisch)
Mit zwei Positionspapieren hat das Deutsche Aktieninstitut zu Beginn der Trilogverhandlungen zur Revision der EU-Aktionärsrechterichtlinie in den Meinungsbildungsprozess eingebracht. In einem Gemeinschaftspapier mit dem BDI begrüßen die Verbände insbesondere die Verbesserungen, die Rat und Parlament bezüglich Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission erzielt haben, plädieren für eine möglichst flexible ...
In dieser Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetz zur Einführung einer Geschlechterquote fordert das Deutsche Aktieninstitut aus verfassungsrechtlichen wie europarechtlichen Gründen eine Ausnahmeregelung bzw. Härtefallklausel. Außerdem wird u.a. auf die Ungleichbehandlung zwischen Bundesgremien und der Privatwirtschaft hingewiesen. Ein Beispiel hierfür ist, dass die quotenwidrige Besetzung von Aufsichtsgremien durch den Bund anders als in Privatwirtschaft nicht etwa zur ...
09.12.2014
Unternehmensstrafrecht: Weder tatsächliche noch rechtliche Notwendigkeit zur Einführung gegeben
Der möglichen Einführung eines Unternehmensstrafrechts, insbesondere in Form des aktuell im Rechtsausschuss des Bundesrats behandelten Gesetzesantrags des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden, sieht das Deutsche Aktieninstitut in seinem Positionspapier mit Besorgnis entgegen. Zum einen ist aus unserer Sicht angesichts des im deutschen Recht bereits bestehenden ausreichenden Sanktionssystems zur Bekämpfung ...
Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt das Anliegen, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Ob es hierfür einer gesetzlichen Regelung bedarf, sei dahingestellt. Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern darf aber keine europarechtlichen oder verfassungsrechtlichen Angriffspunkte bieten. Der Gesetzentwurf zur festen Quote sollte daher dringend angepasst werden. Dies kann im Wege einer „Ausnahmeregelung", einer „Härtefallregelung" oder durch Ersetzen der ...
Deutschland braucht starke Aufsichtsräte: In seiner Stellungnahme zur Kodex-Konsultation 2013 plädiert das Deutsche Aktieninstitut für eine Stärkung der Rolle des Aufsichtsrats. Die von der Kodex-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen und Empfehlungen drohen Aufsichtsräte hingegen eher zu schwächen.
Das Deutsche Aktieninstitut beteiligt sich an der erstmaligen Konsultation der Änderungsvorschläge zum Deutschen Corporate Governance und legt den Schwerpunkt seiner Kommentierung insbesondere auf die Vorschläge zu Unabhängigkeitsbestimmungen des Aufsichtsrats.
28.02.2012
Stellungnahme des Deutschen Aktieninstituts zum Regierungsentwurf der Aktienrechtsnovelle 2012
Das Deutsche Aktieninstitut fordert in seiner Stellungnahme eine weitergehende Reform des Beschlussmängelrechts. Gleichzeitig begrüßen wir, dass die vom Deutschen Aktieninstitut vorgeschlagene Hinterlegungslösung für Aktien wurde in den Regierungsentwurf der Aktienrechtsnovelle aufgenommen worden ist. Damit wird die zwangsweise Wandlung von nicht-börsennotierten Inhaberaktien in Namensaktien verhindert.
Für institutionelle Investoren spielen Umwelt-, Sozial- sowie Corporate Governance-Belange bei der Anlageentscheidung eine immer wichtigere Rolle. Diesen Trend belegt die Studie „ESG from the perspective of institutional investors“ des Deutschen Aktieninstituts und von Rothschild & Co. Sie beruht auf Interviews mit institutionellen Investoren mit einem verwalteten Vermögen von 14,4 Billionen Euro und enthält zahlreiche Zitate, die dem Leser ein eigenes Bild vermitteln.
Immer häufiger werden Fairness Opinions zur Unterstützung des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft bei der Beurteilung der Angemessenheit eines Transaktionspreises herangezogen. Die externen Autoren Alexander Georgieff und Robert Weber befassen sich mit der Rolle und den rechtlichen Besonderheiten von Fainess Opinions bei Unternehmenstransaktionen.
Auf seiner konstituierenden Sitzung hat der neu gewählte Vorstand des Deutschen Aktieninstituts Werner Baumann, Vorstand für Strategie und Portfoliomanagement der Bayer AG, als Präsident des Deutschen Aktieninstituts einstimmig bestätigt. „Ich freue mich über die Wiederwahl und stehe gerne stehe für eine weitere Periode als Präsident des Deutschen Aktieninstituts zur Verfügung“, so Werner Baumann nach der Wahl. „Das Deutsche Aktieninstitut leistet als Brücke zwischen Wirtschaft ...
Das Deutsche Aktieninstitut setzt sich anlässlich der aktuellen Debatte um die Vorstandsvergütung für starke Aufsichtsräte ein, denn ein starker Aufsichtsrat ist die Voraussetzung für eine effektive Überwachung des Vorstands. Die Vorstellung, dass die Hauptversammlung einer Publikumsgesellschaft diese Rolle übernehmen könnte, führt in die Irre. Das derzeit von der Politik erwogene bindende Votum der Hauptversammlung zur Vergütung würde aber den Aufsichtsrat zukünftig ...