Pressemitteilungen
„Investitionen in die Energiewende und die Digitalisierung erfordern enorme Mittel, die alleine durch die öffentliche Hand und Bankkredite nicht zu stemmen sind. Um diese Zukunftsinvestitionen zu ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhalten, brauchen wir mehr Finanzierungen über leistungsfähige Kapitalmärkte“, unterstreicht Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. „Das Zukunftsfinanzierungsgesetz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, da es die Rahmenbedingungen für Börsengänge in Deutschland verbessert und Anreize setzt, in Aktien zu investieren“, so Bortenlänger weiter.
Die Anlageseite wird gestärkt
Ein Ansatzpunkt des Gesetzes sind Mitarbeiteraktien, die ein niedrigschwelliger Einstieg in die Aktienanlage sind. Das Unternehmen gibt einen Rabatt auf den Aktienkurs und die Mitarbeiter investieren in eine ihnen bestens bekannte Firma. Mitarbeiteraktien helfen, die Unsicherheit und eine weitverbreitete Skepsis gegenüber Aktien zu verringern.
„Es ist bedauerlich, dass der jährliche Steuerfreibetrag für den Erwerb von Mitarbeiteraktien von 1.440 Euro nur auf 2.000 Euro erhöht wird und nicht auf 5.000 Euro, wie noch im Regierungs- und im Referentenentwurf vorgesehen. Wir begrüßen aber, dass diese Erhöhung ohne die ursprünglich vorgesehenen bürokratischen Hindernisse erfolgt“, sagt Bortenlänger. So ist die Entgeltumwandlung, mit der die Mitarbeiter aus dem eigenen Gehalt steuerfrei Aktien erwerben können, weiterhin uneingeschränkt möglich. Zudem wurde die Einführung einer Haltefrist von drei Jahren als Voraussetzung für die steuerliche Förderung gestrichen.
Erfreulich ist auch, dass die Einkommensgrenzen bei den vermögenswirksamen Leistungen auf 40.000 Euro für Ledige bzw. 80.000 Euro für Paare verdoppelt wurden. Wer in diesen Einkommensgrenzen bleibt, hat Anspruch auf die staatlich gewährte Arbeitnehmersparzulage, die derzeit jährlich 80 Euro beträgt. „Wir erhoffen uns dadurch einen Impuls insbesondere für Aktienfonds als eine wichtige Sparform der vermögenswirksamen Leistungen. Neben den Einkommensgrenzen sollte der Gesetzgeber aber auch die Arbeitnehmersparzulage erhöhen“, fordert Bortenlänger. Die Bundesministerien der Finanzen und der Justiz hatten in einem früheren Stadium des Gesetzgebungsprozesses eine Verdreifachung auf 240 Euro vorgeschlagen.
Aktienrecht wird modernisiert
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz macht es für Unternehmen zudem etwas leichter, in der Rechtsform der deutschen Aktiengesellschaft an die Börse zu gehen. In der Vergangenheit haben gerade Wachstumsunternehmen die niederländische Aktiengesellschaft gewählt, die deutlich mehr Flexibilität bietet. Andere schreckten bisher vor dem niederländischen Umweg zurück und sahen ganz von einem Börsengang ab.
Mit dem Gesetz wird im Aktienrecht auch der Umfang von Kapitalerhöhungen mit Ausschluss des Bezugsrechts von 10 auf 20 Prozent des Grundkapitals erhöht. Ein weiterer Fortschritt ist, dass der Gesetzgeber künftig Mehrstimmrechtsaktien erlaubt. Mehrstimmrechtsaktien nehmen den Gründern die Angst, nach dem Börsengang bei einem schnellen Wachstum strategische Entscheidungen nicht mehr schnell und selbst treffen zu können. Damit schließt Deutschland zu den internationalen Rechtsstandards auf.
„Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde ein erster wichtiger Schritt genommen. Von einem großen Durchbruch für die Finanzierung von Investitionen in nachhaltiges Wachstum kann man aber nicht sprechen. Im Vergleich zu allen Ländern mit starken Pensionsfonds wie zum Beispiel Schweden, den Niederlanden oder den USA fehlt in Deutschland immer noch viel Kapital. In diesen Ländern legen große Pensionsfonds die Altersvorsorge der künftigen Pensionäre langfristig und gewinnbringend in Unternehmen an. Sie sichern nicht nur den Lebensstandard im Alter, sondern ermöglichen den Unternehmen auch Investitionen für die Zukunft“, so Bortenlänger.
Kapitalmarktfinanzierung
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Uta-Bettina von Altenbockum
Leiterin Kommunikation und Fachbereich Nachhaltigkeit
Tel.+49 69 92915-47
presse(at)dai.de
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„Investitionen in die Energiewende und die Digitalisierung erfordern enorme Mittel, die alleine durch die öffentliche Hand und Bankkredite nicht zu stemmen sind. Um diese Zukunftsinvestitionen zu ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhalten, brauchen wir mehr Finanzierungen über leistungsfähige Kapitalmärkte“, unterstreicht Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. „Das Zukunftsfinanzierungsgesetz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, da es die Rahmenbedingungen für Börsengänge in Deutschland verbessert und Anreize setzt, in Aktien zu investieren“, so Bortenlänger weiter.
Die Anlageseite wird gestärkt
Ein Ansatzpunkt des Gesetzes sind Mitarbeiteraktien, die ein niedrigschwelliger Einstieg in die Aktienanlage sind. Das Unternehmen gibt einen Rabatt auf den Aktienkurs und die Mitarbeiter investieren in eine ihnen bestens bekannte Firma. Mitarbeiteraktien helfen, die Unsicherheit und eine weitverbreitete Skepsis gegenüber Aktien zu verringern.
„Es ist bedauerlich, dass der jährliche Steuerfreibetrag für den Erwerb von Mitarbeiteraktien von 1.440 Euro nur auf 2.000 Euro erhöht wird und nicht auf 5.000 Euro, wie noch im Regierungs- und im Referentenentwurf vorgesehen. Wir begrüßen aber, dass diese Erhöhung ohne die ursprünglich vorgesehenen bürokratischen Hindernisse erfolgt“, sagt Bortenlänger. So ist die Entgeltumwandlung, mit der die Mitarbeiter aus dem eigenen Gehalt steuerfrei Aktien erwerben können, weiterhin uneingeschränkt möglich. Zudem wurde die Einführung einer Haltefrist von drei Jahren als Voraussetzung für die steuerliche Förderung gestrichen.
Erfreulich ist auch, dass die Einkommensgrenzen bei den vermögenswirksamen Leistungen auf 40.000 Euro für Ledige bzw. 80.000 Euro für Paare verdoppelt wurden. Wer in diesen Einkommensgrenzen bleibt, hat Anspruch auf die staatlich gewährte Arbeitnehmersparzulage, die derzeit jährlich 80 Euro beträgt. „Wir erhoffen uns dadurch einen Impuls insbesondere für Aktienfonds als eine wichtige Sparform der vermögenswirksamen Leistungen. Neben den Einkommensgrenzen sollte der Gesetzgeber aber auch die Arbeitnehmersparzulage erhöhen“, fordert Bortenlänger. Die Bundesministerien der Finanzen und der Justiz hatten in einem früheren Stadium des Gesetzgebungsprozesses eine Verdreifachung auf 240 Euro vorgeschlagen.
Aktienrecht wird modernisiert
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz macht es für Unternehmen zudem etwas leichter, in der Rechtsform der deutschen Aktiengesellschaft an die Börse zu gehen. In der Vergangenheit haben gerade Wachstumsunternehmen die niederländische Aktiengesellschaft gewählt, die deutlich mehr Flexibilität bietet. Andere schreckten bisher vor dem niederländischen Umweg zurück und sahen ganz von einem Börsengang ab.
Mit dem Gesetz wird im Aktienrecht auch der Umfang von Kapitalerhöhungen mit Ausschluss des Bezugsrechts von 10 auf 20 Prozent des Grundkapitals erhöht. Ein weiterer Fortschritt ist, dass der Gesetzgeber künftig Mehrstimmrechtsaktien erlaubt. Mehrstimmrechtsaktien nehmen den Gründern die Angst, nach dem Börsengang bei einem schnellen Wachstum strategische Entscheidungen nicht mehr schnell und selbst treffen zu können. Damit schließt Deutschland zu den internationalen Rechtsstandards auf.
„Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde ein erster wichtiger Schritt genommen. Von einem großen Durchbruch für die Finanzierung von Investitionen in nachhaltiges Wachstum kann man aber nicht sprechen. Im Vergleich zu allen Ländern mit starken Pensionsfonds wie zum Beispiel Schweden, den Niederlanden oder den USA fehlt in Deutschland immer noch viel Kapital. In diesen Ländern legen große Pensionsfonds die Altersvorsorge der künftigen Pensionäre langfristig und gewinnbringend in Unternehmen an. Sie sichern nicht nur den Lebensstandard im Alter, sondern ermöglichen den Unternehmen auch Investitionen für die Zukunft“, so Bortenlänger.
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Die Anlageseite wird gestärkt
Ein Ansatzpunkt des Gesetzes sind Mitarbeiteraktien, die ein niedrigschwelliger Einstieg in die Aktienanlage sind. Das Unternehmen gibt einen Rabatt auf den Aktienkurs und die Mitarbeiter investieren in eine ihnen bestens bekannte Firma. Mitarbeiteraktien helfen, die Unsicherheit und eine weitverbreitete Skepsis gegenüber Aktien zu verringern.
„Es ist bedauerlich, dass der jährliche Steuerfreibetrag für den Erwerb von Mitarbeiteraktien von 1.440 Euro nur auf 2.000 Euro erhöht wird und nicht auf 5.000 Euro, wie noch im Regierungs- und im Referentenentwurf vorgesehen. Wir begrüßen aber, dass diese Erhöhung ohne die ursprünglich vorgesehenen bürokratischen Hindernisse erfolgt“, sagt Bortenlänger. So ist die Entgeltumwandlung, mit der die Mitarbeiter aus dem eigenen Gehalt steuerfrei Aktien erwerben können, weiterhin uneingeschränkt möglich. Zudem wurde die Einführung einer Haltefrist von drei Jahren als Voraussetzung für die steuerliche Förderung gestrichen.
Erfreulich ist auch, dass die Einkommensgrenzen bei den vermögenswirksamen Leistungen auf 40.000 Euro für Ledige bzw. 80.000 Euro für Paare verdoppelt wurden. Wer in diesen Einkommensgrenzen bleibt, hat Anspruch auf die staatlich gewährte Arbeitnehmersparzulage, die derzeit jährlich 80 Euro beträgt. „Wir erhoffen uns dadurch einen Impuls insbesondere für Aktienfonds als eine wichtige Sparform der vermögenswirksamen Leistungen. Neben den Einkommensgrenzen sollte der Gesetzgeber aber auch die Arbeitnehmersparzulage erhöhen“, fordert Bortenlänger. Die Bundesministerien der Finanzen und der Justiz hatten in einem früheren Stadium des Gesetzgebungsprozesses eine Verdreifachung auf 240 Euro vorgeschlagen.
Aktienrecht wird modernisiert
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz macht es für Unternehmen zudem etwas leichter, in der Rechtsform der deutschen Aktiengesellschaft an die Börse zu gehen. In der Vergangenheit haben gerade Wachstumsunternehmen die niederländische Aktiengesellschaft gewählt, die deutlich mehr Flexibilität bietet. Andere schreckten bisher vor dem niederländischen Umweg zurück und sahen ganz von einem Börsengang ab.
Mit dem Gesetz wird im Aktienrecht auch der Umfang von Kapitalerhöhungen mit Ausschluss des Bezugsrechts von 10 auf 20 Prozent des Grundkapitals erhöht. Ein weiterer Fortschritt ist, dass der Gesetzgeber künftig Mehrstimmrechtsaktien erlaubt. Mehrstimmrechtsaktien nehmen den Gründern die Angst, nach dem Börsengang bei einem schnellen Wachstum strategische Entscheidungen nicht mehr schnell und selbst treffen zu können. Damit schließt Deutschland zu den internationalen Rechtsstandards auf.
„Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde ein erster wichtiger Schritt genommen. Von einem großen Durchbruch für die Finanzierung von Investitionen in nachhaltiges Wachstum kann man aber nicht sprechen. Im Vergleich zu allen Ländern mit starken Pensionsfonds wie zum Beispiel Schweden, den Niederlanden oder den USA fehlt in Deutschland immer noch viel Kapital. In diesen Ländern legen große Pensionsfonds die Altersvorsorge der künftigen Pensionäre langfristig und gewinnbringend in Unternehmen an. Sie sichern nicht nur den Lebensstandard im Alter, sondern ermöglichen den Unternehmen auch Investitionen für die Zukunft“, so Bortenlänger.
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Die Anlageseite wird gestärkt
Ein Ansatzpunkt des Gesetzes sind Mitarbeiteraktien, die ein niedrigschwelliger Einstieg in die Aktienanlage sind. Das Unternehmen gibt einen Rabatt auf den Aktienkurs und die Mitarbeiter investieren in eine ihnen bestens bekannte Firma. Mitarbeiteraktien helfen, die Unsicherheit und eine weitverbreitete Skepsis gegenüber Aktien zu verringern.
„Es ist bedauerlich, dass der jährliche Steuerfreibetrag für den Erwerb von Mitarbeiteraktien von 1.440 Euro nur auf 2.000 Euro erhöht wird und nicht auf 5.000 Euro, wie noch im Regierungs- und im Referentenentwurf vorgesehen. Wir begrüßen aber, dass diese Erhöhung ohne die ursprünglich vorgesehenen bürokratischen Hindernisse erfolgt“, sagt Bortenlänger. So ist die Entgeltumwandlung, mit der die Mitarbeiter aus dem eigenen Gehalt steuerfrei Aktien erwerben können, weiterhin uneingeschränkt möglich. Zudem wurde die Einführung einer Haltefrist von drei Jahren als Voraussetzung für die steuerliche Förderung gestrichen.
Erfreulich ist auch, dass die Einkommensgrenzen bei den vermögenswirksamen Leistungen auf 40.000 Euro für Ledige bzw. 80.000 Euro für Paare verdoppelt wurden. Wer in diesen Einkommensgrenzen bleibt, hat Anspruch auf die staatlich gewährte Arbeitnehmersparzulage, die derzeit jährlich 80 Euro beträgt. „Wir erhoffen uns dadurch einen Impuls insbesondere für Aktienfonds als eine wichtige Sparform der vermögenswirksamen Leistungen. Neben den Einkommensgrenzen sollte der Gesetzgeber aber auch die Arbeitnehmersparzulage erhöhen“, fordert Bortenlänger. Die Bundesministerien der Finanzen und der Justiz hatten in einem früheren Stadium des Gesetzgebungsprozesses eine Verdreifachung auf 240 Euro vorgeschlagen.
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Das Zukunftsfinanzierungsgesetz macht es für Unternehmen zudem etwas leichter, in der Rechtsform der deutschen Aktiengesellschaft an die Börse zu gehen. In der Vergangenheit haben gerade Wachstumsunternehmen die niederländische Aktiengesellschaft gewählt, die deutlich mehr Flexibilität bietet. Andere schreckten bisher vor dem niederländischen Umweg zurück und sahen ganz von einem Börsengang ab.
Mit dem Gesetz wird im Aktienrecht auch der Umfang von Kapitalerhöhungen mit Ausschluss des Bezugsrechts von 10 auf 20 Prozent des Grundkapitals erhöht. Ein weiterer Fortschritt ist, dass der Gesetzgeber künftig Mehrstimmrechtsaktien erlaubt. Mehrstimmrechtsaktien nehmen den Gründern die Angst, nach dem Börsengang bei einem schnellen Wachstum strategische Entscheidungen nicht mehr schnell und selbst treffen zu können. Damit schließt Deutschland zu den internationalen Rechtsstandards auf.
„Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde ein erster wichtiger Schritt genommen. Von einem großen Durchbruch für die Finanzierung von Investitionen in nachhaltiges Wachstum kann man aber nicht sprechen. Im Vergleich zu allen Ländern mit starken Pensionsfonds wie zum Beispiel Schweden, den Niederlanden oder den USA fehlt in Deutschland immer noch viel Kapital. In diesen Ländern legen große Pensionsfonds die Altersvorsorge der künftigen Pensionäre langfristig und gewinnbringend in Unternehmen an. Sie sichern nicht nur den Lebensstandard im Alter, sondern ermöglichen den Unternehmen auch Investitionen für die Zukunft“, so Bortenlänger.
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