








Pressemitteilungen
Der New Deal für Verbraucher: Ein Einfallstor für missbräuchliche Rechtsverfahren
Französische, deutsche und italienische Unternehmen befürchten, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission zum kollektiven Rechtsschutz zu missbräuchlichen Rechtsverfahren führen wird. Die Einführung von Verbandsklagen ohne angemessene verfahrensrechtliche Schutzmaßnahmen kann der Wirtschaft beträchtlichen Schaden zufügen und zu Forum Shopping und Rechtsunsicherheit führen. Ein hohes Maß an Verbraucherschutz bei gleichzeitiger Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes kann nur erreicht werden, wenn der Agenda für bessere Rechtssetzung gefolgt wird.
Die Europäische Kommission hat heute ihren New Deal für Verbraucher verabschiedet. Dieser sieht vor, im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie zu Unterlassungsklagen einen allgemeinen kollektiven Rechtsschutz im Recht der EU und der Mitgliedstaaten einzuführen.
Im Gegensatz zu ihrer Empfehlung zu kollektiven Rechtsbehelfen von 2013 sieht der Vorschlag der Kommission keine Implementierung belastbarer und effektiver prozessualer Schutzmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten vor. Infolgedessen wird der Rechtsschutz innerhalb der Europäischen Union erheblich voneinander abweichen. Ohne angemessene verfahrensrechtliche Schutzmaßnahmen, insbesondere gegen Erfolgshonorare, Klageerhebungen für eine unbestimmte Vielzahl von Personen, sofern sie nicht ihren Austritt aus dem Verfahren erklären (Opt-out) und Prozessfinanzierer, wird der Richtlinienentwurf zu missbräuchlichen Rechtsverfahren und Forum Shopping führen: Qualifizierte Einrichtungen werden dazu neigen, in Ländern zu klagen, deren Rechtssystem für sie am erfolgversprechendsten ist, statt ihre Ansprüche dort geltend zu machen, wo der Schaden entstanden ist. Darüber hinaus hat die Kommission in ihrem Vorschlag Beweisregeln gewählt, die im klaren Gegensatz zu den zivilprozessrechtlichen Regeln vieler Mitgliedstaaten in der EU stehen und sich für die Unternehmen kosten- und ressourcenintensiv auswirken werden. Die Einführung solcher Regeln sollte deshalb unterlassen werden. Überdies besteht Besorgnis wegen der vorgesehen Bindungswirkung von Verwaltungsentscheidungen im Verbraucherrecht für die Gerichte.
Stefano Micossi, Generaldirektor von Assonime, dem Verband der börsennotierten italienischen Unternehmen, merkt dazu an: „Ein unkontrolliertes oder unstrukturiertes Zusammenspiel europäischer und nationaler Regeln könnte zu einem hohen Maß an Rechtsunsicherheit führen. Damit werden nicht nur das Ziel eines besseren Verbraucherschutzes, sondern auch die Ziele der EU-Kommission in Sachen bessere Rechtssetzung in Frage gestellt.“
Ein weiteres Kernproblem ist die ungenaue Definition der Qualifizierten Einrichtungen, die Verbandsklagen erheben können. Diese droht zum Einfallstor für auf Sammelklagen spezialisierte Anwaltskanzleien und Prozessfinanzierer aus Drittstaaten zu werden. Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts, kritisiert: „Diese Einrichtungen haben maßgeblich zum Missbrauch des kollektiven Rechtsschutzes in verschiedenen Jurisdiktionen – vor allem in den USA – beigetragen, indem sie den Rechtsschutz in ein Geschäftsmodell umgewandelt haben. Wir befürchten, dass die Kriterien der EU-Kommission für Qualifizierte Einrichtungen nicht ausreichen, um einer solchen Entwicklung effizient vorzubeugen und missbräuchliche Rechtsverfahren auszuschließen – trotz der Pläne der EU-Kommission, den Status Qualifizierter Einrichtungen von den Mitgliedstaaten fortwährend überprüfen zu lassen und Probleme der Prozessfinanzierung zu adressieren.“
Unternehmen sind der Ansicht, dass der Vorschlag das Ziel der EU-Kommission, langfristiges Wachstum in Europa wiederherzustellen, konterkariert. François Soulmagnon, Generaldirektor von Afep, dem französischen Verband großer Unternehmen, betont: „Unternehmen in Europa einem massiv erhöhten Prozessrisiko auszusetzen, inklusive potenziell missbräuchlicher Rechtsstreitigkeiten, wird weder dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europas wiederherzustellen, noch die internationale Wettbewerbsfähigkeit von in der EU beheimateten Unternehmen verbessern. Da Prozesse außerdem ein ineffizienter und teurer Weg sind, Streitigkeiten zu lösen, werden Ressourcen innerhalb der Unternehmen umgelenkt, die besser für Innovationen und Wachstum eingesetzt werden könnten.“
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Uta-Bettina von Altenbockum
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsches Aktieninstitut e.V.
Telefon +49 69 92915-47, E-Mail presse@dai.de
Jérémie Pélerin,
European Affairs Director and Head of the Brussels Office, Afep
Telefon +32 2 219 90 20, E-Mail j.pelerin@afep.com
Alessandra Casale
Head of EU Representative Office, Assonime
Telefon +32 2 234 10 70, E-Mail Alessandra.casale@assonime.it
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Der New Deal für Verbraucher: Ein Einfallstor für missbräuchliche Rechtsverfahren
Französische, deutsche und italienische Unternehmen befürchten, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission zum kollektiven Rechtsschutz zu missbräuchlichen Rechtsverfahren führen wird. Die Einführung von Verbandsklagen ohne angemessene verfahrensrechtliche Schutzmaßnahmen kann der Wirtschaft beträchtlichen Schaden zufügen und zu Forum Shopping und Rechtsunsicherheit führen. Ein hohes Maß an Verbraucherschutz bei gleichzeitiger Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes kann nur erreicht werden, wenn der Agenda für bessere Rechtssetzung gefolgt wird.
Die Europäische Kommission hat heute ihren New Deal für Verbraucher verabschiedet. Dieser sieht vor, im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie zu Unterlassungsklagen einen allgemeinen kollektiven Rechtsschutz im Recht der EU und der Mitgliedstaaten einzuführen.
Im Gegensatz zu ihrer Empfehlung zu kollektiven Rechtsbehelfen von 2013 sieht der Vorschlag der Kommission keine Implementierung belastbarer und effektiver prozessualer Schutzmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten vor. Infolgedessen wird der Rechtsschutz innerhalb der Europäischen Union erheblich voneinander abweichen. Ohne angemessene verfahrensrechtliche Schutzmaßnahmen, insbesondere gegen Erfolgshonorare, Klageerhebungen für eine unbestimmte Vielzahl von Personen, sofern sie nicht ihren Austritt aus dem Verfahren erklären (Opt-out) und Prozessfinanzierer, wird der Richtlinienentwurf zu missbräuchlichen Rechtsverfahren und Forum Shopping führen: Qualifizierte Einrichtungen werden dazu neigen, in Ländern zu klagen, deren Rechtssystem für sie am erfolgversprechendsten ist, statt ihre Ansprüche dort geltend zu machen, wo der Schaden entstanden ist. Darüber hinaus hat die Kommission in ihrem Vorschlag Beweisregeln gewählt, die im klaren Gegensatz zu den zivilprozessrechtlichen Regeln vieler Mitgliedstaaten in der EU stehen und sich für die Unternehmen kosten- und ressourcenintensiv auswirken werden. Die Einführung solcher Regeln sollte deshalb unterlassen werden. Überdies besteht Besorgnis wegen der vorgesehen Bindungswirkung von Verwaltungsentscheidungen im Verbraucherrecht für die Gerichte.
Stefano Micossi, Generaldirektor von Assonime, dem Verband der börsennotierten italienischen Unternehmen, merkt dazu an: „Ein unkontrolliertes oder unstrukturiertes Zusammenspiel europäischer und nationaler Regeln könnte zu einem hohen Maß an Rechtsunsicherheit führen. Damit werden nicht nur das Ziel eines besseren Verbraucherschutzes, sondern auch die Ziele der EU-Kommission in Sachen bessere Rechtssetzung in Frage gestellt.“
Ein weiteres Kernproblem ist die ungenaue Definition der Qualifizierten Einrichtungen, die Verbandsklagen erheben können. Diese droht zum Einfallstor für auf Sammelklagen spezialisierte Anwaltskanzleien und Prozessfinanzierer aus Drittstaaten zu werden. Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts, kritisiert: „Diese Einrichtungen haben maßgeblich zum Missbrauch des kollektiven Rechtsschutzes in verschiedenen Jurisdiktionen – vor allem in den USA – beigetragen, indem sie den Rechtsschutz in ein Geschäftsmodell umgewandelt haben. Wir befürchten, dass die Kriterien der EU-Kommission für Qualifizierte Einrichtungen nicht ausreichen, um einer solchen Entwicklung effizient vorzubeugen und missbräuchliche Rechtsverfahren auszuschließen – trotz der Pläne der EU-Kommission, den Status Qualifizierter Einrichtungen von den Mitgliedstaaten fortwährend überprüfen zu lassen und Probleme der Prozessfinanzierung zu adressieren.“
Unternehmen sind der Ansicht, dass der Vorschlag das Ziel der EU-Kommission, langfristiges Wachstum in Europa wiederherzustellen, konterkariert. François Soulmagnon, Generaldirektor von Afep, dem französischen Verband großer Unternehmen, betont: „Unternehmen in Europa einem massiv erhöhten Prozessrisiko auszusetzen, inklusive potenziell missbräuchlicher Rechtsstreitigkeiten, wird weder dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europas wiederherzustellen, noch die internationale Wettbewerbsfähigkeit von in der EU beheimateten Unternehmen verbessern. Da Prozesse außerdem ein ineffizienter und teurer Weg sind, Streitigkeiten zu lösen, werden Ressourcen innerhalb der Unternehmen umgelenkt, die besser für Innovationen und Wachstum eingesetzt werden könnten.“
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Französische, deutsche und italienische Unternehmen befürchten, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission zum kollektiven Rechtsschutz zu missbräuchlichen Rechtsverfahren führen wird. Die Einführung von Verbandsklagen ohne angemessene verfahrensrechtliche Schutzmaßnahmen kann der Wirtschaft beträchtlichen Schaden zufügen und zu Forum Shopping und Rechtsunsicherheit führen. Ein hohes Maß an Verbraucherschutz bei gleichzeitiger Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes kann nur erreicht werden, wenn der Agenda für bessere Rechtssetzung gefolgt wird.
Die Europäische Kommission hat heute ihren New Deal für Verbraucher verabschiedet. Dieser sieht vor, im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie zu Unterlassungsklagen einen allgemeinen kollektiven Rechtsschutz im Recht der EU und der Mitgliedstaaten einzuführen.
Im Gegensatz zu ihrer Empfehlung zu kollektiven Rechtsbehelfen von 2013 sieht der Vorschlag der Kommission keine Implementierung belastbarer und effektiver prozessualer Schutzmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten vor. Infolgedessen wird der Rechtsschutz innerhalb der Europäischen Union erheblich voneinander abweichen. Ohne angemessene verfahrensrechtliche Schutzmaßnahmen, insbesondere gegen Erfolgshonorare, Klageerhebungen für eine unbestimmte Vielzahl von Personen, sofern sie nicht ihren Austritt aus dem Verfahren erklären (Opt-out) und Prozessfinanzierer, wird der Richtlinienentwurf zu missbräuchlichen Rechtsverfahren und Forum Shopping führen: Qualifizierte Einrichtungen werden dazu neigen, in Ländern zu klagen, deren Rechtssystem für sie am erfolgversprechendsten ist, statt ihre Ansprüche dort geltend zu machen, wo der Schaden entstanden ist. Darüber hinaus hat die Kommission in ihrem Vorschlag Beweisregeln gewählt, die im klaren Gegensatz zu den zivilprozessrechtlichen Regeln vieler Mitgliedstaaten in der EU stehen und sich für die Unternehmen kosten- und ressourcenintensiv auswirken werden. Die Einführung solcher Regeln sollte deshalb unterlassen werden. Überdies besteht Besorgnis wegen der vorgesehen Bindungswirkung von Verwaltungsentscheidungen im Verbraucherrecht für die Gerichte.
Stefano Micossi, Generaldirektor von Assonime, dem Verband der börsennotierten italienischen Unternehmen, merkt dazu an: „Ein unkontrolliertes oder unstrukturiertes Zusammenspiel europäischer und nationaler Regeln könnte zu einem hohen Maß an Rechtsunsicherheit führen. Damit werden nicht nur das Ziel eines besseren Verbraucherschutzes, sondern auch die Ziele der EU-Kommission in Sachen bessere Rechtssetzung in Frage gestellt.“
Ein weiteres Kernproblem ist die ungenaue Definition der Qualifizierten Einrichtungen, die Verbandsklagen erheben können. Diese droht zum Einfallstor für auf Sammelklagen spezialisierte Anwaltskanzleien und Prozessfinanzierer aus Drittstaaten zu werden. Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts, kritisiert: „Diese Einrichtungen haben maßgeblich zum Missbrauch des kollektiven Rechtsschutzes in verschiedenen Jurisdiktionen – vor allem in den USA – beigetragen, indem sie den Rechtsschutz in ein Geschäftsmodell umgewandelt haben. Wir befürchten, dass die Kriterien der EU-Kommission für Qualifizierte Einrichtungen nicht ausreichen, um einer solchen Entwicklung effizient vorzubeugen und missbräuchliche Rechtsverfahren auszuschließen – trotz der Pläne der EU-Kommission, den Status Qualifizierter Einrichtungen von den Mitgliedstaaten fortwährend überprüfen zu lassen und Probleme der Prozessfinanzierung zu adressieren.“
Unternehmen sind der Ansicht, dass der Vorschlag das Ziel der EU-Kommission, langfristiges Wachstum in Europa wiederherzustellen, konterkariert. François Soulmagnon, Generaldirektor von Afep, dem französischen Verband großer Unternehmen, betont: „Unternehmen in Europa einem massiv erhöhten Prozessrisiko auszusetzen, inklusive potenziell missbräuchlicher Rechtsstreitigkeiten, wird weder dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europas wiederherzustellen, noch die internationale Wettbewerbsfähigkeit von in der EU beheimateten Unternehmen verbessern. Da Prozesse außerdem ein ineffizienter und teurer Weg sind, Streitigkeiten zu lösen, werden Ressourcen innerhalb der Unternehmen umgelenkt, die besser für Innovationen und Wachstum eingesetzt werden könnten.“
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Französische, deutsche und italienische Unternehmen befürchten, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission zum kollektiven Rechtsschutz zu missbräuchlichen Rechtsverfahren führen wird. Die Einführung von Verbandsklagen ohne angemessene verfahrensrechtliche Schutzmaßnahmen kann der Wirtschaft beträchtlichen Schaden zufügen und zu Forum Shopping und Rechtsunsicherheit führen. Ein hohes Maß an Verbraucherschutz bei gleichzeitiger Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes kann nur erreicht werden, wenn der Agenda für bessere Rechtssetzung gefolgt wird.
Die Europäische Kommission hat heute ihren New Deal für Verbraucher verabschiedet. Dieser sieht vor, im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie zu Unterlassungsklagen einen allgemeinen kollektiven Rechtsschutz im Recht der EU und der Mitgliedstaaten einzuführen.
Im Gegensatz zu ihrer Empfehlung zu kollektiven Rechtsbehelfen von 2013 sieht der Vorschlag der Kommission keine Implementierung belastbarer und effektiver prozessualer Schutzmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten vor. Infolgedessen wird der Rechtsschutz innerhalb der Europäischen Union erheblich voneinander abweichen. Ohne angemessene verfahrensrechtliche Schutzmaßnahmen, insbesondere gegen Erfolgshonorare, Klageerhebungen für eine unbestimmte Vielzahl von Personen, sofern sie nicht ihren Austritt aus dem Verfahren erklären (Opt-out) und Prozessfinanzierer, wird der Richtlinienentwurf zu missbräuchlichen Rechtsverfahren und Forum Shopping führen: Qualifizierte Einrichtungen werden dazu neigen, in Ländern zu klagen, deren Rechtssystem für sie am erfolgversprechendsten ist, statt ihre Ansprüche dort geltend zu machen, wo der Schaden entstanden ist. Darüber hinaus hat die Kommission in ihrem Vorschlag Beweisregeln gewählt, die im klaren Gegensatz zu den zivilprozessrechtlichen Regeln vieler Mitgliedstaaten in der EU stehen und sich für die Unternehmen kosten- und ressourcenintensiv auswirken werden. Die Einführung solcher Regeln sollte deshalb unterlassen werden. Überdies besteht Besorgnis wegen der vorgesehen Bindungswirkung von Verwaltungsentscheidungen im Verbraucherrecht für die Gerichte.
Stefano Micossi, Generaldirektor von Assonime, dem Verband der börsennotierten italienischen Unternehmen, merkt dazu an: „Ein unkontrolliertes oder unstrukturiertes Zusammenspiel europäischer und nationaler Regeln könnte zu einem hohen Maß an Rechtsunsicherheit führen. Damit werden nicht nur das Ziel eines besseren Verbraucherschutzes, sondern auch die Ziele der EU-Kommission in Sachen bessere Rechtssetzung in Frage gestellt.“
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Unternehmen sind der Ansicht, dass der Vorschlag das Ziel der EU-Kommission, langfristiges Wachstum in Europa wiederherzustellen, konterkariert. François Soulmagnon, Generaldirektor von Afep, dem französischen Verband großer Unternehmen, betont: „Unternehmen in Europa einem massiv erhöhten Prozessrisiko auszusetzen, inklusive potenziell missbräuchlicher Rechtsstreitigkeiten, wird weder dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europas wiederherzustellen, noch die internationale Wettbewerbsfähigkeit von in der EU beheimateten Unternehmen verbessern. Da Prozesse außerdem ein ineffizienter und teurer Weg sind, Streitigkeiten zu lösen, werden Ressourcen innerhalb der Unternehmen umgelenkt, die besser für Innovationen und Wachstum eingesetzt werden könnten.“
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