Positionspapiere
Nach der reformierten EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) müssen Insiderinformationen aus gestreckten Sachverhalten wie zum Beispiel Unternehmensakquisitionen künftig grundsätzlich erst ad hoc veröffentlicht werden, wenn der Prozess abgeschlossen ist. Die EU-Kommission wird in einem Delegierten Rechtsakt noch näher bestimmen, welche Prozesse hiervon betroffenen sind und was als Endereignis im Sinne der MAR gelten wird. Unser Diskussionspapier macht Vorschläge, wie der Delegierte Rechtsakt ausgestaltet sein sollte, damit die Neuregelung die beabsichtigen Erleichterungen für die Praxis bringt.
Finanzmarktregulierung und Realwirtschaft
Ihr Ansprechpartner
Dr. Gerrit Fey
Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
Tel.+49 69 92915-41
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