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Aktieninstitut kritisiert geplante Richtlinie der EBA zum CVA-Risiko (auf Englisch)
Die EBA konsultiert derzeit, ob Banken sogenannte CVA-Risiken aus Derivatpositionen mit nichtfinanziellen Gegenparteien verstärkt mit Eigenkapital unterlegen müssen. Diese Risiken sind derzeit von der Eigenkapitalunterlegungspflicht unter bestimmten Bedingungen freigestellt. Der EBA-Vorstoß zu einer aufsichtlichen Richtinlinie würde daher diese Ausnahme aushöhlen und Absicherungsgeschäfte der Realwirtschaft erschweren. Das Positionspapier legt diese Kritik dar.
Positionspapiere
Finanzmarktregulierung und Realwirtschaft
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Claudia Royé
Leiterin Kapitalmarktrecht
Stellvertretende Leiterin Fachbereich Recht
Tel.+49 69 92915-40
roye(at)dai.de