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Anforderungen der Verwaltungspraxis anpassen
Das Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Verwaltungspraxis im Übernahmerecht soll Transparenz schaffen und Verfahren vereinfachen. Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt diesen wichtigen Schritt, sieht jedoch in zentralen Punkten Anpassungsbedarf, um praxisgerechte Lösungen zu ermöglichen und den Börsenstandort Deutschland attraktiver zu machen. Zu diesen Punkten zählen insbesondere Anpassungen bei der Verwaltungspraxis bei Tauschangebote (Aktien als Gegenleistung) – hier ist gegebenenfalls aber auch der Gesetzgeber gefordert.

