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Angemessene Geldwäsche-Meldepflichten im Immobilienbereich
Das BMF konsultiert den Entwurf einer Verordnung für Geldwäsche-Meldepflichten im Immobilienbereich, die viele Unternehmen u.a. bei Grundstückserwerben im Rahmen von Unternehmensübernahmen direkt betrifft. Das Deutsche Aktieninstitut kritisiert, dass der Entwurf hinsichtlich der Meldepflichten viel zu weitreichend ist, zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe enthält und die Komplexität der Gelwäscheprävention unangemessen erhöhen würde.
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Finanzmarktaufsicht

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Dr. Norbert Kuhn
Leiter Unternehmensfinanzierung
Stellvertretender Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
Tel.+49 69 92915-20
kuhn(at)dai.de