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Attraktivere Hauptversammlungen in Deutschland ermöglichen
Im Rahmen der Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 22. April 2022 zum Antrag „Für Rechtssicherheit und eine lebendige Hauptversammlung – Reformbedarf im Beschlussmängelrecht“ haben wir uns für eine Reform des Beschlussmängelrechts stark gemacht. Nur mit einer solchen Reform wird es möglich sein, eine lebendigere und offenere Debatte zwischen der Verwaltung und den Aktionären zu ermöglichen.
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Corporate Governance und Gesellschaftsrecht

Ihr Ansprechpartner
Sven E. Hemeling
Leiter Aktienrecht
Tel.+49 69 92915-27
hemeling(at)dai.de