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Audit Committee Quarterly: Kommunikation mit Aktionären – Reform des Beschlussmängelrechts überfällig
Ein offener Austausch zwischen Aktionärsvertretern und Unternehmen macht eine gelungene Hauptversammlung aus. Doch der Formalismus deutscher Hauptversammlungen bedingt durch das Beschlussmängelrecht erschwert dies, so unsere Geschäftsführende Vorständin Henriette Peucker und unser Leiter Aktienrecht Sven Erwin Hemeling in ihrem Beitrag für das Audit Committee Quarterly. Bei den Themen Beschlussmängelrecht, Antragsrecht und Vorabeinreichung von Fragen sehen sie beide Reformbedarf.
Der Beitrag ist in der Ausgabe III/2024 erschienen.
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