Positionspapiere
Ab 2025 müssen börsennotierte Unternehmen zum Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses bei den Intermediären eine umfassende Abfrage zur Aktionärsidentifikation durchführen. Die erhaltenen Informationen müssen sie an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Die Einführung dieser Pflicht sehen wir nach wie vor sehr kritisch.
In unseren Anmerkungen zur Umsetzung des Meldeverfahrens gemäß § 45 Absatz 9 EstG fordern wir, dass den Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Pflichten keine weiteren Verpflichtungen auferlegt werden, die zu zusätzlichen Aufwendungen und Rechtsrisiken führen. Dafür muss klargestellt werden, dass die Unternehmen nicht für die Korrektheit und Vollständigkeit der übermittelten Daten verantwortlich sind. Dies ist schon deshalb zwingend, weil die Daten nicht von den Unternehmen stammen.
Publizität und Transparenz
Ihr Ansprechpartner
Sven E. Hemeling
Leiter Aktienrecht
Tel.+49 69 92915-27
hemeling(at)dai.de