Positionspapiere
Beitrag zur Evaluierung des Spruchverfahrens
Um eine Verkürzung der Verfahren zu erreichen, schlägt das Deutsche Aktieninstitut vor, das Oberlandesgericht als erstinstanzlich zuständig zu erklären und die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof grundsätzlich zuzulassen, die Möglichkeit der weiteren Begutachtung, wenn bereits ein Gutachter vom Gericht bestellt wurde, ausdrücklich zu beschränken und zu prüfen, ob der Börsenkurs als grundsätzliche Ermittlungsmethode für den Unternehmenswert festgeschrieben werden kann. Mit letzterem würden die zu einer überlangen Dauer der Spruchverfahren führenden Streitigkeiten über die einzelnen Gutachten erheblich eingeschränkt.
Positionspapiere
Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Cordula Heldt
Leiterin Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
Tel.+49 69 92915-22
heldt(at)dai.de