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Bessere Wettbewerbsfähigkeit durch schlanke Nachhaltigkeitsberichterstattung
„Die Wettbewerbsfähigkeit Europas leidet unter den granularen und komplexen Berichterstattungspflichten der Unternehmen zur Nachhaltigkeit. Wir begrüßen deshalb das von der EU-Kommission angestoßene Omnibusverfahren zur Straffung und Vereinfachung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der Taxonomie Verordnung,“ erklärt Henriette Peucker, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. „Die CSRD und die damit verbundenen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind der Dreh- und Angelpunkt der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wir schlagen vor, dass keine Anforderungen an die Unternehmensberichterstattung über die CSRD hinaus gestellt werden. Alle Informationen für andere Berichtsrahmen wie z.B. die Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation/SFDR) werden aus den CSRD-Daten abgeleitet“, so Peucker.
Über die von der EU-Kommission für den OMNIBUS identifizierten Texte hinaus adressiert das Deutsche Aktieninstitut in seinem Positionspapier auch die Offenlegungsverordnung (SFDR), die Verordnung über das European Single Electronic Format (ESEF), und die Entwaldungsverordnung. Sofern es weitere Texte und Standards gibt, die ESG-Daten erfordern, sollte auch für diese die Datenerhebung der CSRD ausreichend sein.
Für den Erfolg des Omnibus-Verfahrens und die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union ist es von entscheidender Bedeutung, dass die EU-Kommission bei der Überarbeitung der Berichterstattung die Unternehmensperspektive stärker berücksichtigt. Dies wirkt sich positiv auf die Praxistauglichkeit der Regulierung zur Berichterstattung aus und stärkt das Engagement der Unternehmen für das Ziel der Transformation.
Unsere wichtigsten Handlungsempfehlungen für das Omnibus-Verfahren sind:
Aufhebung der elektronischen Kennzeichnungspflicht (iXBRL-Tagging) der ESEF-Verordnung für die Finanzberichterstattung und die nichtfinanzielle Berichterstattung. Die Kennzeichnung ist komplex, verursacht bei den Unternehmen einen hohen Aufwand und erzeugt Rechtsunsicherheit ohne zusätzlichen Nutzen für die Öffentlichkeit. Hochentwickelte KI-Tools können inzwischen die gemeldeten Informationen auch aus PDFs ziehen, auslegen und bewerten, ohne auf die elektronische Kennzeichnung nach iXBRL angewiesen zu sein.
Reduzierung der Datenpunkte: Als Alternative zu den heutigen 1.100 Datenpunkten schlagen wir vor, die ESRS Set 1 entweder durch den Standard für die börsennotierten, kleinen und mittelgroßen Unternehmen (LSME-Standard), der etwa 500 Datenpunkte umfasst, oder ein ähnlich großes Rahmenwerk von reduzierten Datenpunkten zu ersetzen, der gleichermaßen für große börsennotierte und nicht-börsennotierte Unternehmen gilt.
Keine sektorspezifischen Standards: Die von der EFRAG entwickelten sektorspezifischen Standards sollten nicht weiterverfolgt werden. Rahmenwerke wie das SASB, das in IFRS S2 übernommen wurde, bieten bereits genügend Leitlinien für sektorspezifische Aspekte.
„Mit Blick auf den wirtschaftlichen Wohlstand und das Ziel der Transformation ist es für die Europäische Union an der Zeit, den Rechtsrahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung neu zu justieren. Die Ressourcen der Unternehmen sollten in die Transformation fließen und nicht in der Compliance stecken bleiben.,“ unterstreicht Peucker.
Das Positionspapier „Boosting Europe‘s Competitiveness by Cutting Red Tape” wird ergänzt durch unsere detaillierten politischen Empfehlungen in unserem Positionspapier „Making Omnibus a Success“, das auch heute veröffentlicht wurde.
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