Positionspapiere
In unserer Antwort auf die EU-Konsultation zur Qualität der Finanzberichterstattung zeigen wir auf, dass weder die Effektivität noch die Effizienz durch weitere Regulierungsvorhaben in der Unternehmensberichterstattung verbessert wird. Denn der EU-Rechtsrahmen zu Corporate Governance, Abschlussprüfung und Aufsicht über die Finanzberichterstattung verpflichtet Unternehmen bereits zu einer qualitativ hochwertigen Unternehmensberichterstattung.
Deshalb sollte die laufende Überprüfung der Regelwerke vor allem das Ziel verfolgen, die komplexen Prozesse bei der Mandatierung von Abschlussprüfern zu vereinfachen.
Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
Ihr Ansprechpartner
Dr. Gerrit Fey
Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
Tel.+49 69 92915-41
fey(at)dai.de