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Betriebliche Altersvorsorge stärken: Einfacher und attraktiver für mehr Teilhabe
Der demografische Wandel stellt die Rentensysteme auf die Probe. Während das Umlageverfahren der ersten Säule und die private Altersvorsorge in der dritten Säule im Fokus politischer Diskussionen stehen, ist die zweite Säule der betrieblichen Altersvorsorge weniger im Blick. Dabei kann sie mit einer stärkeren Nutzung von Aktien und damit höheren Ertragschancen zu einer tragenden Säule werden. Daher haben wir Modelle der betrieblichen Altersvorsorge in Frankreich und Deutschland untersucht und Handlungsempfehlungen zur Sicherung des Renteneinkommens formuliert.
„Die betriebliche Altersvorsorge braucht ein Update. Ihr Potenzial bleibt in Deutschland vielfach ungenutzt, weil sie zu kompliziert und zu teuer ist. Wer der betrieblichen Altersvorsorge zum Durchbruch verhelfen will, kommt an garantiefreien Produkten nicht vorbei, die eine stärkere Nutzung von Aktien und damit höhere Erträge ermöglichen. Wird das geplante Altersvorsorgedepot für die zweite Säule geöffnet, können Vorsorgeansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel unkompliziert mitgenommen werden. Das könnte zum Wendepunkt in der betrieblichen Altersvorsorge werden. Zusammen mit einer flächendeckenden automatischen Einbeziehung der Arbeitnehmer in eine betriebliche Altersvorsorge, sofern sie dem nicht widersprechen, einer gezielten steuerlichen Förderung und einer Mindestaktienquote von 60 Prozent, wie sie sich bei den Vermögenswirksamen Leistungen bewährt hat, wird daraus ein attraktives System“, erklärt Henriette Peucker, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts.
2019 hat Frankreich mit dem Plan d‘épargne retraite ein gut aufeinander abgestimmtes System geschaffen, das mit alten Verträgen kompatibel ist. Das macht es möglich, bestehende Produkte zusammenzuführen und von einem Arbeitgeber zum nächsten zu übertragen. Die Zahl der Verträge in der betrieblichen Altersvorsorge ist in der Folge um 36 Prozent gestiegen.
Das zeigt die Studie „Altersvorsorge in Deutschland und Frankreich: Handlungsempfehlungen für eine flexible, ertragsstarke und flächendeckende betriebliche Altersvorsorge“, die das Deutsche Aktieninstitut heute vorgestellt hat. Das Umlagesystem, in dem die Beiträge der Erwerbstätigen direkt die Einkommen der Rentnergenerationen finanzieren, sowie die erheblichen Steuermittel, die zusätzlich zur Finanzierung der Rentenkassen erforderlich sind, brauchen eine aktienorientierte Ergänzung. Derzeit werden die Erträge aus Aktien, Aktienfonds und ETFs, die bei breit gestreuter, langfristiger und kontinuierlicher Anlage in der Vergangenheit durchschnittlich zwischen 6 und 9 Prozent im Jahr erwirtschafteten, dabei nicht genutzt.
Die EU-Kommission hat im November 2025 Vorschläge zur Verschärfung der Regulierung der betrieblichen Altersvorsorge vorgelegt. „Die darin vorgesehenen strengeren Auflagen für betriebliche Pensionskassen erhöhen die Kosten der betrieblichen Altersvorsorge. Das widerspricht dem Ziel, die kapitalgedeckte Vorsorge europaweit zu stärken“, so Peucker abschließend.
Unsere Empfehlungen im Einzelnen:
1. Produktpalette vereinfachen:
Um einen niedrigschwelligen Zugang insbesondere für Beschäftigte kleiner und mittlerer Betriebe zu ermöglichen, sollte das mit der Reform der privaten Altersvorsorge geplante Altersvorsorgedepot für die betriebliche Altersvorsorge als einfacher, ertragreicher, kostengünstiger und übertragbarer Vorsorgeweg geöffnet werden.
2. Garantiefrei zu mehr Ertrag:
Bei Aktienanlagen dient die langfristige, diversifizierte und kontinuierliche Anlage als Sicherheitsmechanismus. Für ein höheres Renteneinkommen empfehlen wir deshalb garantiefreie Produkte auch in der betrieblichen Altersvorsorge.
3. Attraktivität für Geringverdiener erhöhen:
Damit die betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener attraktiver wird, halten wir die Einführung einer Mindestförderung in Form eines Pauschbetrages wie in Frankreich für sinnvoll. Er sollte mindestens 2 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze betragen. Außerdem empfehlen wir die steuerliche Förderung in Deutschland zu erhöhen, indem die steuerfreien Beiträge mindestens verdoppelt werden.
4. Vermögenswirksame Leistungen (VL) stärken:
VL sind etabliert, doch fallen viele Verträge zunehmend aus der staatlichen Förderung heraus. Wir empfehlen die Einkommensgrenzen abzuschaffen, die Arbeitnehmersparzulage zu verdreifachen und Erträge aus VL steuerfrei zu stellen.
5. Automatische Einbeziehung mit Widerspruchsrecht:
Wir schlagen die flächendeckende Einbindung breiter Schichten der Arbeitnehmerschaft in eine aktienorientierte Altersvorsorge vor. Zur Erreichung dieses Ziels empfehlen wir eine automatische Einbeziehung mit Widerspruchsrecht.
6. Mindestaktienquote wie bei VL:
Die Mindestaktienquote von 60 Prozent hat sich beim Fondssparen im Rahmen der VL bewährt. Wir schlagen deshalb vor, die gleiche Quote beim Abschluss eines Altersvorsorgevertrags in der betrieblichen Altersvorsorge festzulegen und im Rahmen von Lebenszyklusmodellen zum Renteneintritt abzuschmelzen.
Hier finden Sie die vollständige Studie "Altersvorsorge in Deutschland und Frankreich: Handlungsempfehlungen für eine flexible, ertragsstarke und flächendeckende betriebliche Altersvorsorge".

