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Betriebliche Altersvorsorge: Weite Teile der Arbeitnehmerschaft beteiligen – Garantien überdenken
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf eines zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes konsultiert. In unserer Stellungnahme begrüßen wir den Vorschlag, eine stärkere Verbreitung des Sozialpartnermodells zu ermöglichen. Allerdings werden weiterhin Unternehmen ohne Tarifbindung von diesem Modell ausgeschlossen. Weite Teile der Arbeitnehmerschaft können damit nicht von der reinen Beitragszusage profitieren. Nach dieser haftet der Arbeitgeber nur für die Zahlungen an die Pensionskassen, Pensionsfonds oder Lebensversicherer, nicht aber für die Rentenleistung. Die reine Beitragszusage ermöglicht einen hohen Aktienanteil in der betrieblichen Altersvorsorge, da die geleisteten Beträge nicht durch Garantien abgesichert werden müssen. Zudem regen wir an, die Garantieanforderungen auch in den übrigen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge zu überdenken.
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Altersvorsorge
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