In den Medien
In ihrem Gastbeitrag wirft Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts, einen Blick auf das noch junge Format und zeigt die Notwendigkeit weiterer Reformen auf. Von den Dax-40- Aktionären haben sich 87 Prozent dafür ausgesprochen, virtuelle Hauptversammlungen zu erlauben. Mit circa 95 Prozent erreichte die Zustimmung zur virtuellen Teilnahme des Aufsichtsrates an der HV bei den Unternehmen aus dem Dax 40 sogar einen noch höheren Wert. Einer der großen Vorteile des Formats ist die einfache Teilnahme – nicht nur für ausländische Aktionärinnen und Aktionäre, sondern für alle Anteilseigner. In einer immer digitaleren und nachhaltigeren Gesellschaft hat die virtuelle Hauptversammlung ihren Platz gefunden. Das geltende Beschlussmängelrecht muss jedoch reformiert werden, um bei Hauptversammlungen offene Debatten zu ermöglichen. Dies würde Präsenz- wie virtueller Hauptversammlung gleichermaßen zugutekommen.
Der Gastbeitrag ist am 11.10.2023 in der Printausgabe erschienen.
Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
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