Positionspapiere
Die Bundesregierung möchte die virtuelle Hauptversammlung dauerhaft etablieren. Der Bundestag berät derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen. Dieser muss aber an einigen Stellen nachgebessert werden, unter anderem beim Auskunfts-, Antrags- und Rederecht der Aktionäre.
Wichtig ist, dass virtuelle Hauptversammlungen praktikabel bleiben und im Interesse von Unternehmen und Aktionären gleichermaßen nicht zu Rechtsunsicherheiten führen dürfen. Nur so gelingt es, mit der virtuellen Hauptversammlung eine echte Alternative zur Präsenz-Hauptversammlung zu schaffen.
Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
Ihr Ansprechpartner
Sven E. Hemeling
Leiter Aktienrecht
Tel.+49 69 92915-27
hemeling(at)dai.de