Positionspapiere
Delegierter Rechtsakt zur Ad-hoc-Publizität braucht noch Feinschliff
Um Ad-hoc-Meldepflichten in gestreckten Sachverhalten nach dem EU Listing Act näher zu definieren, hat die EU-Kommission einen Delegierten Rechtsakt vorgeschlagen. Danach können börsennotierte Unternehmen etwa im Interesse geordneter Prozesse grundsätzlich auf die Entscheidung des Aufsichtsrats warten, wenn dieser einer Entscheidung zustimmen muss. Außerdem wird in längeren Prozessen, die zu Vertragsabschlüssen führen (wie zum Beispiel M&A), auf das Signing abgestellt.
Beides begrüßen wir in unserer Stellungnahme als praxisgerechte Lösungen. Zusätzlich regen wir einige sprachliche und inhaltliche Klarstellungen am Kommissionvorschlag an, die die Rechtsicherheit für Unternehmen weiter erhöhen würden.
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Publizität und Transparenz
Ihr Ansprechpartner
Dr. Gerrit Fey
Chefvolkswirt
Tel.+49 69 92915-41
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