In den Medien
Die traditionelle Hauptversammlung braucht ein Update. Dr. Christine Bortenlänger und Sven Erwin Hemeling skizzieren in ihrem Beitrag, wie es gelingt, die Hauptversammlung so weiterzuentwickeln, dass Unternehmen physische wie virtuelle Hauptversammlungen technisch, organisatorisch und rechtlich sicher durchführen können. Entscheidend dafür sei, dass der Gesetzgeber das Frage-, Antrags- und Beschlussmängelrecht modifiziere.
Der Beitrag von Dr. Christine Bortenlänger und Sven Erwin Hemeling erschien im Fachmagazin „Der Aufsichtsrat“.
Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
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