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„Es ist nicht Aufgabe des Staates, den Anlegern Vorschriften zu machen, in welche Anlageformen oder in welche Branchen sie investieren dürfen“, erklärte Dr. Christine Bortenlänger, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Aktieninstituts. „Nicht eine spezielle rechtliche Ausgestaltung oder ein bestimmter Industriezweig sind per se riskant und für private Anleger ungeeignet. Vielmehr kommt es darauf an, wie ein bestimmtes Anlagevehikel im Einzelfall eingesetzt wird“.
Viele seriöse Unternehmen setzen z.B. Genussrechte zu ihrer Finanzierung ein, ohne dass die Anleger dabei unverhältnismäßig gefährdet werden. Genussrechte stehen im Chancen-Risiko-Profil zwischen Anleihen und Aktien, bergen also ein gewisses unternehmerisches Risiko. Dieses Risiko spiegelt sich in einer gegenüber normalen Anleihen höheren Verzinsung wider, so Bortenlänger. „Der Staat kann Anleger nicht vor jedem unternehmerischen Risiko schützen, wenn sie die damit verbundenen Renditechancen nutzen wollen“.
Statt des pauschalen Verbots einzelner Anlageformen wie z.B. Genussrechten fordert das Deutsche Aktieninstitut eine bessere ökonomische, insbesondere finanzielle Allgemeinbildung. „Jeder Anleger muss in die Lage versetzt werden, die mit einem Investment verbundenen Risiken einzuschätzen und auf dieser Basis eine fundierte Entscheidung zu treffen“, fordert Bortenlänger. Informationen über die Unternehmen und die einzelnen Anlagegebote liegen im Regelfall ausreichend und aktuell vor, z.B. im Rahmen von Verkaufsprospekten, Jahresabschlüssen und ggf. auch Ad hoc-Mitteilungen. Woran es fehle, so Bortenlänger, sei die Fähigkeit vieler Anleger, diese Informationen auszuwerten und die richtigen Schlüsse zu ziehen. Das sei keine Schuld der Anleger, sondern Folge einer jahrzehntelangen Vernachlässigung der ökonomischen Bildung im staatlichen Schulsystem.
„Ökonomische Bildung zum mündigen Anleger ist besser als staatliche Bevormundung“, erläutert Bortenlänger. Statt einer staatlichen Investitionsbehörde seien so schnell wie möglich ein Schulfach Ökonomie an allen allgemeinbildenden Schulen und Angebote zur Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung Erwachsener erforderlich.
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