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Deutsches Aktieninstitut nimmt Stellung zum Entwurf einer Geldwäschegesetz-Meldeverordnung
Nachdem das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 22. April 2025 den Entwurf einer Geldwäschegesetz-Meldeverordnung (GwGMeldV) veröffentlicht hat, äußerte sich das Deutsche Aktieninstitut zu dem Vorschlag.
Das Ziel, durch verbindliche und detaillierte Vorgaben zu Form und Inhalt der elektronischen Geldwäsche-Verdachtsmeldung zu einer effizienteren Auswertung durch die Financial Intelligence Unit (FIU) beizutragen, wird verfehlt. Der Entwurf ist teilweise unverhältnismäßig, widersprüchlich und führt zu doppelten Meldepflichten. Daher bedarf es einer Überarbeitung des Vorhabens durch das BMF.