Positionspapiere
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Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen verhindert Innovation und Teilhabe
In unserem Positionspapier zum Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz lehnen wir diese Rechtsform ab. In der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen sind Ausschüttungen verboten, das Vermögen darf nicht ausgezahlt werden, Anteile am Unternehmen dürfen nicht veräußert werden. Damit werden unrentable Geschäftsmodelle konserviert, eine Teilhabe der Bevölkerung an den Erfolgen des Unternehmens ausgeschlossen und die Finanzierung von Wachstum, Innovation und Beschäftigung erschwert.

