Kolumne
Die neue Anti-Geldwäsche-Behörde der EU „AMLA“ (Anti-Money Laundering Authority) kommt nach Frankfurt, so haben es die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament entschieden. Diese Entscheidung ist zu begrüßen, können im Zusammenspiel mit der EZB doch Synergien entstehen. Aber auch in Deutschland tut sich etwas im Bereich der Geldwäschebekämpfung, auch wenn bezweifelt werden darf, dass es den erhofften Durchbruch bringt.
So soll eine neue Bundesbehörde entstehen, bestehende Behörden sollen verlagert und die bisher nicht funktionierende Koordination der Aufsichtsbehörden der Bundesländer soll durch eine neue Zentralstelle in der neuen Bundesbehörde verbessert werden. Wie kommt es zu dem ganzen Aktionismus?
Schwachstellen bei Geldwäschebekämpfung sollen behoben werden
2022 hatte die Financial Action Task Force, eine internationale Vereinigung zur Bekämpfung von Geldwäsche, in ihrem Länderbericht der Bundesrepublik Deutschland ein schlechtes Zeugnis bei der Bekämpfung von Geldwäsche ausgestellt. Darauf reagierte die Bundesregierung im Herbst 2023 mit dem Entwurf für ein Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz. Dieser soll die von der Financial Action Task Force adressierten Schwachstellen beheben. Der Entwurf verspricht indes mehr, als er hält.
Die Bundesregierung reagiert im Kern mit folgenden Maßnahmen: Zum 1. April 2024 soll eine neue Bundesbehörde ihre Arbeit aufnehmen, das Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität. Unter ihrem Dach soll das Ermittlungszentrum Geldwäsche eingerichtet werden. Dieses soll mit eigener Zuständigkeit für die Strafverfolgung von Fällen der internationalen Geldwäsche mit Deutschlandbezug ausgestattet werden. Das neue Ermittlungszentrum ergänzt damit die Arbeit des Bundeskriminalamts, das weiterhin in nationalen Geldwäschefällen zuständig ist. Die notwendige Verzahnung der beiden Tätigkeitsbereiche soll insbesondere durch die ebenfalls neu zu errichtende Gemeinsame Ermittlungsgruppe erfolgen. Diese Stärkung der internationalen Ermittlungsarbeit ist richtig und wichtig, denn Geldwäsche geschieht schon seit Langem grenzüberschreitend und organisiert.
Informationsfluss zwischen Behörden muss verbessert werden
Eine weitere Stärkung der Geldwäschebekämpfung soll durch die Verlagerung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) und der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) ab Juni 2025 von der Generalzolldirektion zum Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität erreicht werden. Die FIU untersucht die Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz, während die ZfS die Verdachtsmeldungen nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz untersucht. Beide Stellen sitzen heute gemeinsam unter dem Dach der Generalzolldirektion. Sie in das neue Bundesamt zu verlagern, ist konsequent. Allerdings hat der Gesetzgeber es versäumt, den Informationsfluss zwischen den Behörden zu stärken. So bleibt es dabei, dass Verdachtsmeldungen einer Sanktionsumgehung in nahezu allen Fällen auch eine Verdachtsmeldung auf Geldwäsche nach sich ziehen. Besser wäre es, die Meldeportale zusammenzulegen und den gemeinsamen Zugriff sicherzustellen.
Schließlich wird im Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität auch eine Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht eingerichtet. Diese soll die Geldwäscheaufsicht über den Nichtfinanzsektor bundesweit koordinieren und Unterstützung von geldwäscherechtlichen Aufsichtsmaßnahmen bieten. Letztlich bleiben aber die Aufsichtsbehörden weiterhin in der Zuständigkeit der Länder, was zu unterschiedlichen Auslegungen und Anwendungen des Geldwäschegesetzes führt. So erlauben fast alle Bundesländer den nach dem Geldwäschegesetz zur Identifizierung ihrer Kunden verpflichteten Handelsunternehmen die Nutzung des Video-Ident-Verfahrens. Nur in Bayern ist das weiterhin nicht zulässig – ein Ärgernis für dort ansässige Händler.
Ausbau operativer Kapazitäten dringend erforderlich
Eine wesentliche Schwäche des deutschen Systems der Geldwäschebekämpfung allerdings bleibt bestehen. Die Financial Intelligence Unit erhält mehr als 300.000 Verdachtsmeldungen pro Jahr. Sie ist seit Jahren in der Kritik wegen zigtausend unerledigter Fälle. Ein Ausbau der operativen Kapazitäten ist daher weit wichtiger als die Schaffung einer weiteren Behörde. Warum der Gesetzgeber an dieser Stelle keine Hand anlegt, bleibt sein Geheimnis.
Finanzmarktaufsicht
Ihr Ansprechpartner
Klaus-Dieter Sohn
Leiter Fachbereich Recht
Tel. +49 69 92915-61
sohn(at)dai.de