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EFRAG-Entwurf zu ESRS 2.0 – weitere Vereinfachungen sind notwendig
Seit Mitte Dezember konsultiert die EU-Kommission die von der EFRAG überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards unter den Mitgliedsstaaten. Der EFRAG ist es nicht gelungen, wie von der EU-Kommission gefordert, schlanke, einfache und praxisorientierte Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen. In seiner Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz setzt das Deutsche Aktieninstitut sich deshalb dafür ein, die ESRS bei der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte weiter zu vereinfachen. Insbesondere schlagen wir vor, die Berichterstattung der Unternehmen zu den erwarteten finanziellen Auswirkungen zu streichen, den primary user klar zu definieren und alle Datenpunkte, die die EFRAG im Vergleich zum Set 1 der ESRS zusätzlich in die ESRS 2.0 aufgenommenen hat, zu eliminieren.
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Nachhaltigkeit

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