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Eine neue Kostenverordnung für Aktionärsdienste nicht um jeden Preis
Wir halten eine neue Kostenverordnung für sinnvoll, die den Aufwendungsersatz der Intermediäre für die Aktionärskommunikation und -identifikation angemessen festsetzt. Die gewonnene Rechtsklarheit würde eine standardisierte Abrechnung der Aufwendungen der Intermediäre ermöglichen und so unnötige Aufwände der Parteien vermeiden. Eine neue Kostenverordnung darf aber nicht dazu führen, dass die zahlungspflichtigen Gesellschaften unverhältnismäßig zu einer Zahlung verpflichtet werden.
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Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
Ihr Ansprechpartner
Sven E. Hemeling
Leiter Aktienrecht
Tel.+49 69 92915-27
hemeling(at)dai.de