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Eine neue Kostenverordnung für Aktionärsdienste nicht um jeden Preis
Wir halten eine neue Kostenverordnung für sinnvoll, die den Aufwendungsersatz der Intermediäre für die Aktionärskommunikation und -identifikation angemessen festsetzt. Die gewonnene Rechtsklarheit würde eine standardisierte Abrechnung der Aufwendungen der Intermediäre ermöglichen und so unnötige Aufwände der Parteien vermeiden. Eine Kostenverordnung, die Unternehmen nur in angemessener Weise zur Zahlung verpflichtet, sorgt für effiziente Aktionärskommunikation.
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Corporate Governance und Gesellschaftsrecht

Ihr Ansprechpartner
Sven E. Hemeling
Leiter Aktienrecht
Tel.+49 69 92915-27
hemeling(at)dai.de