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Emittenten brauchen mehr Flexibilität bei der Prospekterstellung (auf Englisch)
Im Rahmen einer Konsultation der ESMA, die als Grundlage für die Konkretisierung derneuen europäischen Prospektverordnung dient, spricht sich das Deutsche Aktieninstitut für mehr Flexibilität bei der Prospekterstellung aus. So wendet es sich beispielsweise gegen die feste Vorgabe einer Anzahl von KFI (Key Financial Information) und APMs (Alternative Performance Measures) in der Prospektzusammenfassung. Eine solche Beschränkung ist weder erforderlich noch sinnvoll. Die für die Zusammenfassung in der Prospektverordnung vorgeschriebene Grenze von 7 Seiten ist eine sehr strenge Anforderung. Diese Anforderung reicht aus, um sicherzustellen, dass die Zusammenfassungen kurz, nützlich und benutzerfreundlich bleiben, da bereits durch diese Vorgabe nicht genügend Platz für unnötige Informationen vorhanden ist.
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Publizität und Transparenz

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Leiter Primärmarktrecht
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