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Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
Das Aktieninstitut spricht sich in einem Brief an das BMF dafür aus, keine nationalen Einschränkungen der Prospektausnahmen vorzunehmen, die in der neuen europäischen Prospektverordnung vorgesehenen sind. Der Referentenentwurf des BMF sieht bei einer für KMUs relevanten Prospektausnahme die Einführung eines haftungsrelevanten Wertpapier-Informationsblatts vor. Aus Sicht des Deutschen Aktieninstituts dient ein solches Wertpapier-Informationsblatt weder dem Anlegerschutz noch dem Ziel, den Kapitalmarktzugang insbesondere für kleine Unternehmen zu erleichtern. Darüber hinaus regt es an, eine Prospektausnahme für Kleinemissionen mit einem Verkaufspreis von weniger als acht statt nur fünf Millionen Euro zu erwägen. Auch diese Prospektausnahme dient dem Kapitalmarktzugang von kleineren Unternehmen und erscheint angesichts der neuen Erschwernissen der Prospektverordnung sinnvoll zu sein.
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Publizität und Transparenz

Ihr Ansprechpartner
Sven E. Hemeling
Leiter Primärmarktrecht
Tel.+49 69 92915-27
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