Positionspapiere
Der Entwurf des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) EPS 351 Prüfungsstandards regelt die Anforderungen, die der Abschlussprüfer zu beachten hat, wenn er die Angaben zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung im Rahmen der Abschlussprüfung formell prüft. Bestimmte mitbestimmte GmbHs unterliegen der Frauenquote. Kritisch sehen wir, dass der IDW bei der Auslegung, ob eine GmbH mitbestimmt ist, den Sollzustand als Maßstab heranzieht. Die herrschende Meinung in der Literatur geht davon aus, dass eine GmbH nur dann mitbestimmt ist, wenn sie auch tatsächlich einen Aufsichtsrat hat. Hier gilt es nachzubessern. Darüber hinaus sollten die Wirtschaftsprüfer nicht den Standardentwurf des EPS 351 anwenden, wie vom IDW freigestellt, sondern erst die finale Fassung.
Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
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Dr. Claudia Royé
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