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Erleichterungen bei der Prospekterstellung sind notwendig (auf Englisch)
Nachdem die ESMA das Ergebnis der verschiedenen Konsultationen zu den Konkretisierungen der neuen europäischen Prospektverordnung an die EU Kommission weitergeleitet hat, hat nun die EU Kommission einen Entwurf einer delegierten Verordnung hierzu konsultiert. Die Level 2 Verordnung beinhaltet Konkretisierungen zum Format, Inhalt und zu der Prospektprüfung bzw. -billigung. Das Deutsche Aktieninstitut hat hierzu Stellung genommen und auch an das Ziel der Prospektreform, den Kapitalmarktzugang zu erleichtern erinnert. Aus Sicht des Deutschen Aktieninstituts sollte es zu keinen Erschwernissen auf Level 2 kommen, da bereits in der neuen europäischen Prospektverordnung verschiedene Erschwernisse für den Kapitalmarktzugang enthalten sind.
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Publizität und Transparenz

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Sven E. Hemeling
Leiter Primärmarktrecht
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