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ESMA-Konsultation zu MiFID II Positionslimits: Etablierte Ausnahmen bewahren (auf Englisch)
In der Antwort zur ESMA-Konsultation zu Positionslimits unter MiFID II unterstreicht das Deutsche Aktieninstitut, dass bewährte Ausnahmen nicht in Frage gestellt werden sollten. Dabei geht es insbesondere um die Hedging-Ausnahme, d.h. Derivate, die im Risikomanagement nichtfinanzieller Unternehmen eingesetzt werden, müssen bei der Berechnung der Positionslimits nicht berücksichtigt werden.
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Finanzmarktregulierung und Realwirtschaft
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Leiter Unternehmensfinanzierung
Stellvertretender Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
Tel.+49 69 92915-20
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