Positionspapiere
ESMA-Leitlinien zur Selbstbefreiung bei der Ad-hoc-Publizität
Die europäische Wertpapierbehörde ESMA hat Anpassungen ihrer Aufsichts-Guideline zur Ad-hoc-Publizität konsultiert. Die Konsultation befasst sich mit Gründen, nach denen sich Emittenten selbst von der Ad-hoc-Publizität befreien können. Die Anpassungen stehen im Zusammenhang mit dem EU Listing Act, nach dem in gestreckten Sachverhalten wie M&A-Prozessen eine Ad-hoc-Veröffentlichungspflicht erst am Ende des Prozesses nötig ist. Wir unterstützen, dass die in den Guidelines beschriebenen Fallkonstellation für ein berechtigtes Interesse zum Aufschub der Veröffentlichung nicht abschließend sind. Außerdem schlagen wir weitere Fallkonstellationen vor, etwa Konzernsachverhalte, bei denen zwei veröffentlichungspflichtige Konzerngesellschaften ihre Meldungen abstimmen können müssen, oder Sachverhalte, bei denen Emittenten bei Veröffentlichung gegen ein ausländisches Rechtsregime verstoßen würden, dem sie ebenfalls unterliegen.

