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EU-Benchmark-Verordnung: Überprüfung nutzen, Praxistaugliche Regeln entwickeln (auf Englisch)
Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Benchmark-Verordnung bestehen weiterhin Unsicherheiten für die Marktteilnehmer. Die anstehende Überprüfung der Verordnung muss diese beseitigen. Das Deutsche Aktieninstitut fordert unter anderem Erleichterungen für die dauerhafte Nutzung von Drittstaaten-Benchmarks, zu denen z.B. auch Währungsfixings zählen. Diese spielen in Derivaten zur Absicherung des operativen Geschäft gegen Wechselkursrisiken eine wichtige Rolle.
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Finanzmarktregulierung und Realwirtschaft
Ihr Ansprechpartner
Dr. Gerrit Fey
Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
Tel.+49 69 92915-41
fey(at)dai.de