Positionspapiere
EU Listing Act: Vereinfachung von Prospekten praxistauglich ausgestalten
Wir begrüßen ausdrücklich die Zielsetzung des EU Listing Acts, die Erstellung eines Prospekts zu vereinfachen und kostengünstiger zu machen. Die öffentlich verfügbaren Informationen, die die börsennotierten Unternehmen aufgrund der bestehenden umfassenden Berichts- und Offenlegungspflichten veröffentlichen, lassen eine erhebliche Reduzierung des Prospekts zu. Schlankere Prospekte kommen Anlegern und Unternehmen gleichermaßen zugute.
Die im Listing Act vorgeschlagenen Vereinfachungen des EU-Folgeprospekts sollten aber auch für den Basisprospekt gelten. Dieser wird in der Praxis von den Emittenten fast ausschließlich für die Emission von Folgeanleihen verwendet.
Darüber hinaus zeigt eine eingehende Analyse des Vorschlags, dass bestimmte Änderungen des Listing Acts zu erheblichen Schwierigkeiten, rechtlichen Unklarheiten und Haftungsrisiken für Emittenten führen. Wir setzen uns dafür ein, dass diese im weiteren Verfahren behoben werden.
Positionspapiere
Publizität und Transparenz

Ihr Ansprechpartner
Sven E. Hemeling
Leiter Primärmarktrecht
Tel.+49 69 92915-27
hemeling(at)dai.de