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EU-Taxonomie: Weitere Vereinfachungen notwendig
In seiner Stellungnahme zum Call for Evidence zur EU-Taxonomie begrüßt das Deutsche Aktieninstitut das Ziel der EU-Kommission, regulatorische Belastungen durch die Verordnung und ihre Delegierten Rechtsakte zu reduzieren. Bei den Technischen Screening-Kriterien (TSC) und den Do-No-Significant-Harm-Kriterien schlagen wir unter anderem Anpassungen im Bereich Traffic and Transport und New Buildings vor. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass die Unternehmen freiwillig zur EU-Taxonomie berichten dürfen. Mit Blick auf die vorgeschlagene 10 Prozent Wesentlichkeitsschwelle für wirtschaftliche Tätigkeiten, braucht es zusätzliche Leitlinien seitens der EU-Kommission, um die Vorgabe korrekt anwenden zu können.

