Positionspapiere
European Single Access Point darf nicht zu zusätzlichen Verpflichtungen für börsennotierte Unternehmen führen
Der Verordnungs-Entwurf der EU-Kommission zur Einrichtung eines einheitlichen europäischen Zugriffspunktes für Unternehmensinformationen (European Single Access Point, ESAP) zielt darauf ab, verpflichtende Unternehmensinformationen über ein europäisches Portal zugänglich zu machen. Diese Ziel unterstützen wir, dadurch wird der Zugang zu Informationen für Investoren erleichtert.
Wir befürworten auch, dass ESAP nach dem Kommissionsvorschlag auf den bestehenden Informationskanälen und -infrastrukturen wie dem Unternehmensregister aufbauen soll. Allerdings muss dabei gewährleistet sein, dass ESAP keine neuen materiellen oder formalen Pflichten für die Emittenten mit sich bringt – etwa durch die Hintertür der technischen Implementierungsstands, die die europäischen Aufsichtsbehörden noch entwickeln müssen.