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Fernidentifizierung für den Güterhandel ermöglichen
Mit der vorgeschlagenen Verordnung will die Bundesregierung den Güterhändlern die Videoidentifizierung ihrer Kunden ermöglichen. Es ist höchste Zeit, den Güterhandel mit dem Finanzsektor gleichzusetzen. Freilich gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten. So sollte es sollte nicht im Ermessen der Bundesländer liegen, ob sie die Nutzung des Videoidentifizierungsverfahrens erlauben. Auch sollte auf die Verpflichtung zum Angebot alternativer Identifizierungsverfahren verzichtet werden.
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Finanzmarktregulierung und Realwirtschaft
Ihr Ansprechpartner
Klaus-Dieter Sohn
Leiter Fachbereich Recht
Tel. +49 69 92915-61
sohn(at)dai.de