Positionspapiere
Für eine einfachere und effektivere EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Die Europäische Kommission wird bis zum 30. April 2026 die Auswirkungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) prüfen und bewerten. Die bisherigen Vereinfachungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) begrüßen wir zwar als wichtigen Schritt, jedoch braucht es weitere gezielte Anpassungen. Wir schlagen vor, eine Wesentlichkeitsschwelle (De-Minimis) für Sorgfaltspflichten einzuführen, damit Unternehmen durch die Dokumentation von geringfügigen Im- und Exporten von EUDR-relevanten Rohstoffen nicht unverhältnismäßig belastet werden. Zudem plädieren wir für die gebündelte Weitergabe von Due-Diligence-Statement-Referenznummern entlang der Lieferkette sowie für eine Harmonisierung der Due-Diligence-Anforderungen über EUDR, CSDDD und weitere EU-Regelwerke hinweg.

