Positionspapiere
Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt das Anliegen, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Ob es hierfür einer gesetzlichen Regelung bedarf, sei dahingestellt. Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern darf aber keine europarechtlichen oder verfassungsrechtlichen Angriffspunkte bieten. Der Gesetzentwurf zur festen Quote sollte daher dringend angepasst werden. Dies kann im Wege einer „Ausnahmeregelung", einer „Härtefallregelung" oder durch Ersetzen der „Muss"-Vorgabe durch eine „Soll"-Vorschrift geschehen.
Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Cordula Heldt
Leiterin Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
Tel.+49 69 92915-22
heldt(at)dai.de