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Gezielte Änderungen um die Umsetzbarkeit des EU-Taxonomie-Rahmens zu verbessern
In unserer heute eingereichten Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen der EU-Kommission zu den Delegierten Rechtsakten Klima und Umwelt der EU-Taxonomie-Verordnung setzen wir uns für wichtige Verbesserungen ein. Wir schlagen unter anderem vor,
- den Berichterstattungsaufwand durch Einschränkung der Do-No-Signifikant-Harm-Prüfungen für Aktivitäten in der EU, im Vereinigten Königreich und in den USA zu verringern, da diese bereits strikte Genehmigungsverfahren haben;
- den Umstellungstermin 2035 von natürlichem auf dekarbonisiertes Gas zu streichen, da dieser nicht realisierbar ist;
- Unternehmen die Option zu geben, die vorgesehenen Änderungen entweder für das Geschäftsjahr 2026 oder 2027 anzuwenden.

