Positionspapiere
Gleiche Pflichten für alle in Europa
Die EU hat vergangenen Juli das 6. EU-Geldwäschebekämpfungspaket vorgelegt, bestehend aus der 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie, einer EU-Geldwäsche-Verordnung und einer Verordnung zur Gründung der Europäischen Anti-Geldwäschebehörde (AMLA). Das Paket ist bis Juli 2027 umzusetzen in nationales Recht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat Anfang April eine Unternehmensbefragung durchgeführt, die Teil der Nationalen Risikoanalyse im Rahmen der Geldwäschebekämpfung ist. Ziel des BMF ist es, diejenigen Bereiche der Wirtschaft zu definieren, die einem besonders hohen Risiko für Geldwäsche ausgesetzt sind. Für solche Bereiche dürfen die EU-Mitgliedstaaten strengere Anforderungen vorsehen, als sie im EU-Recht vorgesehen sind. Wir haben unsere Kernbotschaften an das BMF adressiert.