In den Medien
In einem Gastbeitrag für das HV Magazin von Going Public fordert Sven E. Hemeling, Leiter Primärmarktrecht, dass es bei der Umsetzung der steuerrechtlichen Aktionärsidentifikation nicht zu zusätzlichen Pflichten und Rechtsrisiken für die Unternehmen kommen darf. Ab 2025 haben börsennotierte Unternehmen nach § 45b Abs. 9 Einkommensteuergesetz (EStG) die Pflicht, von den Intermediären Informationen zur Identität ihrer Aktionäre abzufragen. Diese Daten sind von den Unternehmen an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Neben den bereits erhaltenen Daten, die von Banken übermittelt werden, soll nun Unternehmen eine zusätzliche Pflicht auferlegt werden, weitere Daten wie zum Beispiel die Steuernummer oder das Geburtsdatum ihrer Aktionäre an das Bundeszentralamt für Steuern weiterzuleiten. Klargestellt werden muss, dass die Unternehmen nur die über die Intermediäre bereits erhaltenen Daten übermitteln müssen und keine Nachforschungspflichten haben.
Der Artikel ist am 08.08.2023 erschienen.
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