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Goldplating bei der CSRD-Umsetzung verhindern
In der Stellungnahme zum CSRD-Umsetzungsgesetz setzt sich das Deutsche Aktieninstitut mit Blick auf die elektronische Kennzeichnung der Nachhaltigkeitsinformationen für die Offenlegungslösung ein. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Aufstellungslösung entspricht nicht den Vorgaben der CSRD, sondern beruht auf einem Übersetzungsfehler. Sie birgt erhebliche rechtliche Risiken für Unternehmen und erhöht unnötig den Umsetzungsaufwand.
Um eine praxisgerechte CSRD-Umsetzung sicherzustellen, Goldplating zu vermeiden und einen Gleichlauf von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen, sind insbesondere folgende Änderungen notwendig:
- Nachhaltigkeitsberichterstattung wie Finanzberichterstattung „offenlegen“;
- Nationale elektronische Kennzeichnungspflicht nicht vor Inkrafttreten der ESEF-Verordnung beginnen lassen;
- Arbeitnehmer durch die am besten geeignete Ebene der Unternehmensleitung über den Nachhaltigkeitsbericht informieren;
- Befreiung von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wie in der Finanzberichterstattung gestalten.

