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Härtefallregelung für Geschlechterquote erforderlich
In dieser Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetz zur Einführung einer Geschlechterquote fordert das Deutsche Aktieninstitut aus verfassungsrechtlichen wie europarechtlichen Gründen eine Ausnahmeregelung bzw. Härtefallklausel. Außerdem wird u.a. auf die Ungleichbehandlung zwischen Bundesgremien und der Privatwirtschaft hingewiesen. Ein Beispiel hierfür ist, dass die quotenwidrige Besetzung von Aufsichtsgremien durch den Bund anders als in Privatwirtschaft nicht etwa zur Nichtigkeit einer Wahl führt.
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Corporate Governance und Gesellschaftsrecht

Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Cordula Heldt
Leiterin Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
Tel.+49 69 92915-22
heldt(at)dai.de