Kolumne
Kaum ein Thema erregt bei den Stakeholdern des Kapitalmarkts aktuell mehr die Gemüter als die Frage, wie es zukünftig mit der Hauptversammlung weitergeht. Unsere Konferenz „Hauptversammlung heute und morgen“ bot dazu diverse Ideen und Orientierung.
Fast 140 Teilnehmer, zwölf Redner, ein Thema. Das Interesse war groß, sich bei unserer Online-Konferenz über die Zukunft der Hauptversammlung auszutauschen. Intensiv wurde über die zweite Aktionärsrechterichtlinie gesprochen und wie sie sich auf Beschlüsse über Vorstandsvergütungssysteme und die Hauptversammlungsprozesse auswirken wird. Doch besonders über das Format der Hauptversammlung, wie Best Practice-Aktionärskommunikation vor und während der HV aussehen kann und wie französische Unternehmen ihre Hauptversammlungen durchführen, wurde diskutiert.
Ein echter Höhepunkt der Konferenz war die Paneldiskussion „Blick in die Zukunft: Wie kann eine moderne Hauptversammlung gelingen?“ Hier lieferten sich die Panelisten einen lebhaften Schlagabtausch. Mit Volker Butzke von der Deutschen Bank, Dr. Alexander Dörrbecker aus dem Bundesjustizministerium, dem Bundestagsabgeordneten Professor Heribert Hirte, Professor Ulrich Noack von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Marc Tüngler von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz spiegelte das Panel die ganze Bandbreite der Stakeholder wider.
Interaktion und Fragerecht im Zentrum der Diskussion
Dreh- und Angelpunkt der Debatte war das Thema Interaktion und Fragerecht. Professor Hirte und Marc Tüngler betonten, dass das Fragerecht und die Interaktion zwischen Aktionären und Management für die Hauptversammlungssaison 2021 eine zentrale Rolle spielen werden. Aktionärsvertreter, aber auch der Gesetzgeber würden genau beobachten, wie die Unternehmen mit dem Thema in ihren Hauptversammlungen umgehen werden. 2020 hätten die Unternehmen die Chance nicht genutzt, die Möglichkeiten des Fragerechts während der Hauptversammlung auszuloten, sagte Tüngler. So viel Freiheit zum Experimentieren wie jetzt, würde es nie mehr geben. Er sei aber positiv gestimmt, dass die Unternehmen in dieser Saison zeigen, was beim Fragerecht möglich ist.
Volker Butzke schien einem Recht auf Nachfrage bei der Hauptversammlung 2021 auch offen gegenüber zu stehen. Die Deutsche Bank sei auch schon in der HV-Saison 2020 über die gesetzlichen Vorgaben hinausgegangen. So habe man alle vorab gestellten Fragen beantwortet, obwohl es mit 361 Fragen doppelt so viele Fragen gegeben habe wie im Jahr zuvor. „Mehr Interaktion zu wagen“, könne er sich vorstellen.
Professor Noack plädierte in seinem Statement für eine allgemein funktionale Hauptversammlung. Information und Kommunikation mit den Aktionären könnten im Vorfeld der Hauptversammlung stattfinden, denn dort fände der eigentlich Willensbildungsprozess statt. Am Tag der Hauptversammlung würde dann „nur noch“ abgestimmt.
Wie geht es weiter mit der virtuellen Hauptversammlung?
Dr. Dörrbecker betonte, dass das Modell einer virtuellen Hauptversammlung dann erfolgreich sein kann, wenn es von den Stakeholdern des Kapitalmarkts breit mitgetragen werde. Die virtuelle Hauptversammlung, die im März 2020 als Notlösung konzipiert worden sei, könne nach 2022 nicht eins zu eins weitergeführt werden. Offen zeigte er sich für die Idee, die Kommunikation im Vorfeld der Hauptversammlung zu stärken. Eine komplette Neustrukturierung der Hauptversammlung im Aktiengesetz bis zum Ende der Legislaturperiode im Juni 2021 sei aber aufgrund der knappen Zeit nicht realistisch. Denkbar wäre aber eine Art Zwischenlösung für die Jahre ab 2022.
Fazit
Die virtuelle Hauptversammlung kann nicht die „eins zu eins Übersetzung“ der in die Jahre gekommenen deutschen Präsenzversammlung sein. Es gilt, neu zu denken. Über die konkrete Ausgestaltung gibt es heute erwartungsgemäß noch Dissens. Ein konstruktiver Streit ist gewünscht. Er kann dazu beitragen, dass die Vorteile des digitalen Raumes zum Wohle aller Stakeholder künftig genutzt werden können. Beim Fragerecht und der Interaktion mit den Aktionären sollten die Unternehmen in der aktuellen Hauptversammlungssaison den Mut haben, kontrolliert zu experimentieren.
Corporate Governance und Gesellschaftsrecht
Ihr Ansprechpartner
Dr. Gerrit Fey
Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
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