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BaFin hebt Meldeschwelle für Eigengeschäfte von Führungskräften
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Oktober eine Konsultation zum Entwurf einer Allgemeinverfügung veröffentlicht. Mit der Verfügung beabsichtigt sie, die Meldeschwelle für Eigengeschäfte von Führungskräften von 20.000 auf 50.000 Euro anzuheben und damit den ihr eingeräumten Spielraum aus Art. 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung auszuschöpfen. Diese Regelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Das Deutsche Aktieninstitut befürwortet die vorgeschlagene Erhöhung. Die Anpassung soll die Zahl der Meldepflichten verringern und damit Führungspersonen, Emittenten und die BaFin organisatorisch wie finanziell entlasten. Geringvolumige Transaktionen verlieren an Bedeutung für den Markt, während substanzielle Geschäfte weiterhin transparent bleiben. Die Maßnahme fördert somit die Informationseffizienz und Attraktivität des deutschen und europäischen Kapitalmarkts.
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Finanzmarktregulierung und Realwirtschaft

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