Positionspapiere
Kein Gold-Plating bei der CSRD-Umsetzung!
Die Corporate Sustainability Reporting Directive muss bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung geht mit einem erheblichen Erfüllungsaufwand für die Unternehmen einher. Wir begrüßen deshalb die Absicht des Gesetzgebers, die Richtlinie eins-zu-eins umzusetzen. Im Referentenentwurf sind jedoch an einigen Stellen Verschärfungen festzustellen, die nicht begründet werden. Dies betrifft unter anderem die Themen einheitliches elektronisches Berichtsformat und die Einbindung von Arbeitnehmervertretern. Bei der Bestellung des Prüfers sollte aus Effizienzgründen grundsätzlich der Abschlussprüfer auch als der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts gelten. Positiv ist, dass mit Blick auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Doppelberichtspflichten vermieden werden sollen.
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Nachhaltigkeit

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Jessica Göres
Leiterin Sustainability Reporting
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