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Keine weitere Verschärfung des Dividendenverbots
Mit einem Änderungsgesetz zum Energiepreisbremsengesetz soll unter anderem das Dividendenverbot, das ab einer Entlastungssumme von 50 Millionen Euro greift, auf Konzernebene ausgeweitet werden. In unserer Stellungnahme betonen wir die Unangemessenheit des Dividendenverbots und lehnen eine weitere Ausweitung ab.
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Kapitalmarktfinanzierung

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Dr. Norbert Kuhn
Leiter Unternehmensfinanzierung
Stellvertretender Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
Tel.+49 69 92915-20
kuhn(at)dai.de