Positionspapiere
Im Rahmen einer Konsultation zu den MiFIR-Transparenzvorschriften schlägt die Europäische Kommission vor, die International Security Identification Number (ISIN) zur Identifizierung von Over-the-Counter-(OTC)-Derivaten einzuführen. Dies stünde im Gegensatz zu anderen Regulierungsregimen, wie insbesondere der Derivateverordnung EMIR, bei denen der Unique Product Identifier (UPI) eingesetzt wird. Wir befürchten eine Ausweitung der Vorschriften auf die EMIR, die für die Unternehmen einen großen Aufwand bedeuten würde. Daher haben wir uns in unserer Stellungnahme dafür ausgesprochen, unter EMIR an der bewährten Praxis des UPI festzuhalten und auf eine Ausweitung der Identifizierung via ISIN auf andere Regulierungsregime zu verzichten.
Finanzmarktregulierung und Realwirtschaft
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Dr. Norbert Kuhn
Leiter Unternehmensfinanzierung
Stellvertretender Leiter Fachbereich Kapitalmärkte
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